Anpass­sun­gen beim Elterngeld

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Coro­na-Kri­se: Schnel­le Anpas­sun­gen für Fami­li­en beim Elterngeld

„Wir ste­hen an der Sei­te jun­ger Fami­li­en. Jun­ge Eltern müs­sen sich auch in schwie­ri­gen Zei­ten wie der Coro­na-Kri­se auf Unter­stüt­zung ver­las­sen kön­nen. Schwan­ge­re brau­chen sich jetzt kei­ne Sor­gen zu machen, dass ihr Eltern­geld wegen Coro­na künf­tig gerin­ger aus­fällt. Durch die Geset­zes­än­de­run­gen wird sicher­ge­stellt, dass wei­ter­hin ihr Ein­kom­men aus der Zeit vor der Coro­na-Kri­se zur Grund­la­ge des künf­ti­gen Eltern­gelds gemacht wird. Das hilft Schwan­ge­ren und ihren Part­nern, die aktu­ell wegen Kurz­ar­beit ein gerin­ge­res Ein­kom­men haben“, erklärt Annet­te Wid­mann-Mauz MdB, Vor­sit­zen­de der Frau­en Uni­on der CDU Deutsch­lands, anläss­lich der ers­ten Lesung des Gesetz­ent­wurfs von CDU/CSU und SPD für die Maß­nah­men im Eltern­geld aus Anlass der Covid-19-Pandemie.Auch die­je­ni­gen Eltern, die in sys­tem­re­le­van­ten Beru­fen tätig sind und aktu­ell mehr arbei­ten müs­sen, als im Eltern­geld­be­zug eigent­lich vor­ge­se­hen, sol­len kei­ne Nach­tei­le haben. Sie kön­nen ihre Eltern­geld-Mona­te schie­ben, da sie jetzt in unse­rem Gemein­we­sen benö­tigt wer­den.
In Part­ner­schaf­ten, in denen sich Eltern die Kin­der­er­zie­hung tei­len und gleich­zei­tig in Teil­zeit arbei­ten, kann es zur Zeit pas­sie­ren, dass sie auf­grund der Coro­na-Kri­se mehr oder weni­ger arbei­ten als geplant. „Die­se Eltern kön­nen sich trotz­dem auf den Part­ner­schafts­bo­nus ver­las­sen. Auch in wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten, wol­len wir part­ner­schaft­li­che Kin­der­er­zie­hung mög­lich machen“, erläu­tert die Vor­sit­zen­de der Frau­en Uni­on der CDU.
„Die Anpas­sun­gen beim Eltern­geld sind neben dem Not­fall-Kin­der­zu­schlag eine wei­te­re Unter­stüt­zung für Fami­li­en, die es in die­sen Coro­na-Zei­ten nicht leicht haben“, betont Annet­te Wid­mann-Mauz.
Hin­ter­grund zum Eltern­geld:
Das Eltern­geld unter­stützt Eltern nach der Geburt des Kin­des durch einen Ersatz des Erwerbs­ein­kom­mens für den Eltern­teil, der sich um die Betreu­ung des neu­ge­bo­re­nen Kin­des küm­mert. Bei­de Eltern haben einen Anspruch auf 14 Mona­te Eltern­geld, wenn sie sich die Betreu­ung auf­tei­len. Mit dem Eltern­geldP­lus besteht die Mög­lich­keit, Teil­zeit zu arbei­ten und das Eltern­geld län­ger zu erhalten.