Mit diesen Worten brachte Detlef Gerdts, Fachsbereichsleiter Grün und Umwelt der Stadtverwaltung Osnabrück, die Problematik auf den Punkt. Einerseits soll die Schadstoffbelastung in Osnabrück verringert werden, andererseits sollen für die Bürger aber möglichst keine Nachteile entstehen. Letzteres wurde vor allem vom Vorstandsmitglied des ADAC Weser-Ems e.V., Thomas Burkhard, gefordert. Vor der Entscheidung im Stadtrat, ob in Osnabrück eine Umweltzone eingeführt werden sollte oder nicht, informierte sich die Osnabrücker Junge Union gemeinsam mit der CDU unter der Leitung des Kreisvorsitzenden der CDU, Burkhard Jasper.
Betroffen von einer Einführung einer Umweltzone wären etwa 3.500 osnabrücker Fahrzeuge, die mit der Norm Euro 1 oder Euro 0 bereits von Beginn an nicht mehr in der Zone fahren dürften. Es ist offensichtlich, dass gerade diese Fahrzeuge von sozial Schwächeren gefahren werden. Nicht zuletzt, um eine Benachteiligung dieser Menschen — in Form einer Einschränkung der Mobilität — möglichst zu verhindern, versuchen Osnabrücker CDU-Politiker Alternativen mit in die Überlegung einzubeziehen.
Eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist in vielen Fällen nicht möglich, etwa bei solchen, die nur in geringem Umfang produziert wurden. Bei allen anderen würden für den Besitzer trotz steuerlicher Förderung Kosten in Höhe von etwa 400- 500 entstehen. Vor allem kleine Unternehmer, die nur einen Lieferwagen haben, würden von einer Umweltzone eingeschränkt, da sie zwangsweise in ein neues Fahrzeug investieren müssten, um nicht handlungsunfähig in Bezug auf ihr Gewerbe zu werden.
Fraglich ist nach Auffassung einiger Forschungsinstitute zudem, ob eine Umweltzone überhaupt erfolgsversprechend sein kann. Im Bereich der Feinstaubemissionen waren sich die Referenten darüber einig, dass nur etwa ein Viertel des Feinstaubs vom Verkehr verursacht werde. Eine umfangreiche Entlastung ist somit nicht unbedingt dadurch gegeben, dass man ein paar Fahrzeuge vom Verkehr ausschließt. Außerdem werde der vom Verkehr verursachte Anteil am Feinstaub nur etwa zur Hälfte im Motor erzeugt, die andere Hälfte entstehe durch Aufwirbelungen von der Straße. Für Osnabrück ist die Feinstaubbelastung nach einigen Statistiken kein Problem, da die Messwerte 2007 und 2008 in dem Bereich, der erst ab 2010 von der EU verbindlich vorgeschrieben Grenzwerte, lagen. Eine Umweltzone könne lediglich die Stickoxydbelastung verringern.
Um beurteilen zu können, welche Bereiche der Stadt besonders von Schadstoffen belastet sind, muss aus Kostengründen auf eine Modellrechnung zurückgegriffen werden, die aus zwei Messstationen in Osnabrück eine in umittelbarerer Verkehrsnähe und eine im Hintergrund eine Prognose für jede Strasse der Stadt ermöglichen soll. Zu Bedenken ist dabei, dass vor allem im Bereich der Feinstaubmessungen hierbei Ungenauigkeiten durch Witterungseinflüsse auftreten.
Verglichen mit anderen Ländern ist die Umweltzone für PKW einzigartig. Weiter verbreitet ist ein Fahrverbot für LKW in bestimmten Bereichen. Auch für Osnabrück könnte ein solches Fahrverbot für den LKW-Durchgangsverkehr eine Alternative sein. Unumstritten ist, dass hauptsächlich der Schwerlastverkehr für die Schadstoffbelastung verantwortlich ist. Daher macht es durchaus Sinn, gerade hier anzusetzen. Solange die Osnabrücker Wirtschaft dadurch nicht beeinträchtigt werde, könne man mit der Osnabrücker CDU reden, dass beispielsweise ein polnischer LKW, der über Bremen nach Bielefeld und dann weiter nach Holland fährt, nicht durch Osnabrück fahren müsse, nur um ein paar Euro Maut zu sparen oder einen Stau zu umfahren, merkte Till Olaf Voß, Vorsitzender der Jungen Union Osnabrück-Stadt, an.
Ein weiterer Vorschlag, der bei vielen Anwesenden große Zustimmung fand, ist die Verbesserung der Verkehrslenkung, die nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch den Bürgern zugutekommen würde. Zudem könnte mit einer Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel eine Einschränkung der Schadstoffbelastungen erreicht werden.
Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass die Kommunen zwar verpflichtet sind, einen Aktionsplan zu erstellen, es wird aber nicht explizit eine Umweltzone gefordert. Des Weiteren kann eine Stadt sogar beantragen, dass die Einhaltung der Grenzwerte erst ab 2015 zwingend notwendig ist, wenn entsprechende Maßnahmen getroffen werden, die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Damit ist die Notwendigkeit einer Umweltzone eindeutig anzuzweifeln. Vor allem ist fraglich, ob der Nutzen in einem Verhältnis zu den Kosten in Höhe von mindestens 100.000 steht.