Die Ergebnisse der jüngsten Justizministerkonferenz standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Arbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (ACDJ) der CDU Osnabrück-Stadt. Die niedersächsische Justizministerin Elisabeth
Heister-Neumann erläuterte die umfassenden Reformvorschläge für eine flexiblere Justiz, die sich wechselnden Anforderungen anpassen kann.
So sollen unter anderem die fünf Fachgerichtsbarkeiten zu einer zivilrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen zusammengefasst, der Instanzenweg von drei auf zwei verkürzt und Aufgaben wie das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden. Ziel ist nicht das Sparen um jeden Preis, aber natürlich ist klar, dass auch der Justiz künftig nicht mehr sondern weniger Mittel zur Verfügung stehen, warb die Ministerin um Verständnis. So erleichtere die Zusammenlegung der Gerichte den flexiblen Einsatz der Richter die bisher nicht von einer Gerichtsbarkeit zu einer anderen versetzt werden könnten. Zudem kämen kleine Gerichte mit nur wenigen Geschäftsstellenbeamten schnell an die Grenzen ihrer Arbeitsfähigkeit. Der Wegfall einer Instanz führe zu schnelleren Verfahren wobei dann künftig in der ersten Instanz erfahrene Richter eingesetzt werden sollten und keine jungen Berufsanfänger, um die Zahl der Berufungen gering zu halten.
In der Diskussion mit Wissenschaftlern, Richtern, Anwälten und angehenden Juristen
bestand Einigkeit darin, dass angesichts der bestehenden Überlastung der Gerichte Reformen dringend notwendig seien. Bedenken wurden gegen die Abschaffung des Vorverfahrens geäußert, da die Verwaltungsgerichte nicht auf die Bewältigung von massenhaften Eingaben z. B. wegen fehlerhafter Gebührenbescheide eingerichtet seien. Überwiegende Skepsis bestand auch bei der Thematik der richterlichen Mediation. Die Vertreter aus der Praxis beklagten daneben, dass die vielen Reformen wie der Zivilprozessordnung oder des Schuldrechts ein ständiges Umlernen verlangten und kaum Zeit zum Luftholen ließen.
Der Vorsitzende des ACDJ der CDU Osnabrück, Michael Dittrich hob hervor, dass sich auch die Justiz den in allen Bereichen des Gesellschaft notwendigen Reformen nicht verschließen sollte. Der Staat müsse sich künftig auf seine Kernaufgaben beschränken. Freiwilliges bürgerliches Engagement könnte auch im Bereich der Justiz zur Lösung der Probleme beitragen. So könnten z.B. interessierte pensionierte Richter in den Kommunen bei Bagatellstreitigkeiten den Bürgern ihre Hilfe anbieten, um die staatliche Justiz zu entlasten. Die Ministerin erklärte, dass auch über solche Themen bereits nachgedacht werde und versprach, dass Anregungen aus derPraxis jederzeit willkommen seien und im Justizministerium geprüft würden.