Schwerpunkte aus der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP für die Stadt Osnabrück Mit der Durchsetzung dieser Schwerpunkte wird ab der konstituierenden Ratssitzung am 6. November begonnen. Weitere Maßnahmen zum Wohle der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger werden folgen.
FINANZEN
A) Situation Die finanzielle Lage der Stadt ist nach zehn Jahren rotgrüner Politik durch
— eine Gesamtverschuldung von etwa 900 Millionen DM mit etwa 25 Mio. DM Zinsen jährich,
— eine Schuldensteigerung von durchschnittlich 27 Millionen DM pro Jahr ohne OWG, Stadtwerke und OPG,
— eine Erhöhung der Bürgschaften,
— ein Anwachsen des Defizits im Verwaltungshaushalt im Jahre 2001 auf voraussichtlich 20 bis 30 Millionen DM und
— zurückgehende Gewerbesteuereinnahmen gekennzeichnet.
B) Maßnahmen zur Wiedergewinnung der Zukunftsfähigkeit
1. Wirtschaftsförderung und Bevölkerungsentwicklung
a) Es müssen ausreichend Gewerbeflächen ausgewiesen werden, um die Abwanderung von Unternehmen zu stoppen und die Ansiedlung neuer Unternehmen in Osnabrück zu erreichen. In diesem Zusammenhang sind die Flächen im Bereich des geplanten Güterverkehrszentrums zu vermarkten.
b) Durch die Ausweisung von neuen mehreren hundert Baugrundstücken für Familien können wieder höhere Einnahmen erzielt werden, denn mit jeder abgemeldeten Person verliert die Stadt durchschnittlich 832,– DM pro Jahr.
c) Das Bauen in Osnabrück soll preiswerter werden. Deshalb wird das Zwangsgeld für Solar- und Photovoltaikanlagen in Höhe von 4000,–DM beim Kauf städtischer Wohnbaugrundstücke abgeschafft und durch ein Anreizsystem ersetzt. Unnötige Reglementierungen und überhöhte bauliche Anforderungen in den Bebauungsplänen werden aufgegeben.
2. Städtische Gesellschaften
a) Durch entsprechende Maßnahmen müssen die städtischen Gesellschaften bei Beachtung der sozialen Belange einen entscheidenden Beitrag zur Sanierung des Haushalts leisten. Können die Tilgungs- und Zinszahlungen verringert werden, so stehen z.B. mehr Mittel für die Sanierung von Schulen zur Verfügung.
b) Zur Erreichung dieses Ziels sind alle städtischen Gesellschaften daraufhin zu überprüfen, inwieweit das städtische Gemeinwohl verlangt, dass sie ganz oder teilweise in städtischem Eigentum bleiben, oder inwieweit städtische Gesellschaften oder Beteiligungen privatisiert werden können, um die Schuldenlast der Stadt Osnabrück zu reduzieren.
3. Ausgabendisziplin
Es müssen Prioritäten gesetzt und muss genau überlegt werden, ob sich die Stadt bestimmte Aktivitäten noch leisten kann. Konsumtive Ausgaben müssen vorrangig reduziert werden.
4. Kostencontrolling
Bei dem Projekt Große Straße hat die Kostenkontrolle durch die Verwaltung nicht funk-tioniert. Deshalb muss in Zukunft bei allen Projekten dafür gesorgt werden, dass die kalkulierten Kosten eingehalten werden.
VERKEHRSPOLITIK
A) Attraktive Innenstadt
Die Innenstadt muss für Fußgänger, Rad- und Autofahrer sowie den Nutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs besser erreichbar sein. Deshalb werden folgende Maßnahmen ergriffen:
Parken
Durch Senkung der Parkgebühren haben andere Städte eine deutliche Steigerung des Zustroms an Kunden erreicht. Auch in Osnabrück sollen entsprechende Veränderungen durchgeführt werden. Alle Parkscheinautomaten und Parkuhren an den Straßen werden abgeschafft. Als Ersatz wird für Kurzzeitparker die Parkscheibe eingeführt. An den Parkscheinautomaten und Parkuhren, die zunächst nicht demontiert werden, wird folgender Hinweis angebracht: Mit Parkscheibe können Sie hier eine Stunde gebührenfrei parken! Anderenfalls wird es teuer! Da wegen der mangelhaften Akzeptanz der Gebühren in der Bevölkerung die Erträge ohnehin zurückgingen, wird der Einnahmeverlust von etwa 740.000,–DM durch die Wirtschaftsförderung ausgeglichen.
Verkehrsbeziehungen
Die Kommenderiestraße wird in Richtung Neuer Graben geöffnet und das Einbiegen von der Süsterstraße in die Kommenderiestraße wieder erlaubt, damit die Erreichbarkeit der Neustadt verbessert wird. Beim Neumarkt besteht Handlungsbedarf. Es sollen Initiativen zur Aufwertung der Randbebauung entfaltet werden. Die Vorschläge des Bürgergutachtens sollen auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden.
B) Verkehrsnetz Iburger Straße Mit dem Ausbau wird schnellstens begonnen. Ampelschaltung Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass durch eine Grüne Welle der Verkehr in Osnabrück wieder fließt. Lückenschluss der A 33 Zur Förderung der Wirtschaft sowie zur Entlastung der Osnabrücker Wohngebiete und der Umlandgemeinden soll gemeinsam mit dem Landkreis der Lückenschluss der A 33 Richtung A 1 vorangetrieben werden, wobei das Nettetal als Naherholungsgebiet weiträumig zu schützen ist. Westumgehung Der Rad- und der Nahverkehrsplan werden zunächst erstellt. Anschließend wird ein neuer Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet. Dann wird auch eine Entscheidung zur Westumgehung getroffen. Vorher müssen verkehrsberuhigende Maßnahmen für die jetzt belasteten Straßen ergriffen werden.
C) Öffentlicher Personennahverkehr
Die Erschließung der Wohngebiete durch den Öffentlichen Personennahverkehr soll verbessert werden.
D) Radverkehr
Der Radverkehrsplan wird erstellt. Das Radwegenetz muss ausgebaut werden. Insbesondere muss es durchgehende Radstreifen am Neuen Graben und auf der Nord-Süd-Verbindung an der Kommenderie‑, Kolping- und Lyrastraße sowie am Hasetor geben.
E) Fußgänger
Zum Schutz der Fußgänger insbesondere älterer Menschen und auch Kinder sollen an relevanten Stellen Zebrastreifen eingerichtet werden, z.B. auf dem Haster Weg im Bereich des dort verlaufenden Baches als Verbindung vom Wohn- zum Gewerbebereich, und Schachbrettmuster markiert werden, z.B. an der Kreuzung Lortzingstraße/Domhof/Kleine Domsfreiheit.
BÜRGERNÄHE VIA RATHAUS
Mit Hilfe des Internets kann eine Plattform geschaffen werden, über die die Bürgerinnen und Bürger 24 Stunden am Tag städtische Dienstleistungen erhalten können, an dem Meinungs-bildungs- und Entscheidungsprozeß unser Stadt teilnehmen und teilhaben können das »Virtuelle Rathaus«.
PERSPEKTIVEN DER SCHUL- UND BILDUNGSPOLITIK 2001–2006
A) Sanierung und Ausstattung der Schulgebäude
1. Die vorhandene Liste des Sanierungsbedarfs an den Osnabrücker Schulen ist zu aktua-lisieren. Mit der Abarbeitung soll sofort begonnen werden. Insbesondere sind die Containerklassen durch feste Gebäude zu ersetzen.
2. Es ist ein Programm für die Neuausstattung der Fachräume aufzustellen, insbesondere gilt dies für Chemie‑, Physik- und Biologieräume in den weiterführenden Schulen. Dabei sollte eine Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück angestrebt werden. Das Budget der Schulen ist zu erweitern, damit in eigener Verantwortung Fachräume geplant und erneuert werden können.
3. Die Ausstattung der Fachräume BBS Natruper Straße (Fachbereich Ernährung) ist zu erneuern. Bei Großküchenherstellern ist Sponsoring nachzufragen.
B) Ausbau der Betreuungsangebote an den Osnabrücker Schulen Die gesellschaftliche Entwicklung wird über die vom Land eingeführte Verlässliche Grundschule hinaus auch Betreuung verstärkt am Nachmittag erfordern. Das bedeutet: Wir wollen das pädagogische Konzept der Vollen Halbtagsschule mit Angeboten der Betreuung im Nachmittagsbereich und weiterer Ganztagsschulen in Zusammenarbeit mit Kita´s, Kirchen und Sportvereinen und anderen Vereinen und den Schulelternräten.
SPORT IN OSNABRÜCK
Es ist ein Investorenwettbewerb auszuschreiben, um eine Großveranstaltungshalle im Bereich des Güterbahnhofes zu realisieren, in der große Konzerte, Messen, Ausstellungen, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen durchgeführt werden können.
KULTUR
Das Museum Industriekultur und der Piesberg sollen als Naherholungsgebiet ausgebaut werden. Der Piesberg soll darüber hinaus als Großgelände für Open-Air-Veranstaltungen genutzt werden.
Planungen für die Bundesgartenschau auf dem Piesberg sollen unterstützt werden.
SOZIALES/GESUNDHEIT
Die Elternbeiträge für Kindergärten sollen niedrig bleiben. Der Osnabrück-Pass wird in einen kinderfreundlichen Familienpass umgewandelt. Es soll ein Konzept für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren erarbeitet werden.
Für sozial Benachteiligte, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, wird das Programm Arbeit statt Sozialhilfe konsequent angegangen. Jeder junge, gesunde Erwachsene muss innerhalb einiger Monate in einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz vermittelt werden.
UMWELT / ENERGIE / ABFALLWIRTSCHAFT
Die sog. Baumschutzsatzung wird abgeschafft.
Die Begrünung von Häusern und Dächern wird durch Beratung, Erweiterung der Baugenehmigungen usw. durch die Stadt gefördert. Anreize zur Begrünung auch von Dächern von Gewerbehallen wie z. B. im Fledder sollen geschaffen werden, um sowohl die Wärme- und Schallisolierung der Gebäude als auch das umgebende Mikroklima im Stadtteil zu verbessern.
Die Organisationsform des Abfallwirtschaftsbetriebes ist aufgrund sinkender Abfallmengen und der Schließung der Deponie 2004 zu überprüfen.
INNERE SICHERHEIT
Objektive und subjektive Sicherheit und öffentliche Ordnung sind Garanten für die Lebensqualität der Bürger in dieser Stadt. Es ist Aufgabe der Stadt, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Drogenhandel vorzugehen und die Dealerszene in Osnabrück zu zerschlagen.
Das Sprayerunwesen und der Vandalismus müssen gezielt und vorbeugend bekämpft werden.
Die Einkaufsstraßen, Parks und Plätze für Besucher sollen attraktiver, sauberer und sicherer werden. Entsprechend ist das Problembewusstsein aller Osnabrücker Bürger zu wecken und die Ordnungsbehörden müssen in Missbrauchsfällen eingreifen.
Alle politischen Kräfte in Osnabrück müssen sich dafür einsetzen, dass das Land Niedersachsen die Osnabrücker Polizei personell und materiell ausreichend ausstattet.