ie Grenzen in der EU sind gefallen. Im Rahmen der weiteren Entwicklung der EU werden in Europa weitere Grenzen fallen. Wir spüren bereits heute den verstärkten Wettbewerb in Europa und auf den Weltmärkten. Als wirtschaftlich stärkster Staat in Europa ergeben sich für uns Deutsche daraus große Chancen, wenn wir zu Hause unsere Schulaufgaben machen.
Es ist daher wichtig, dass Stadt und Landkreis auf den vielfältigen Feldern kommunalpolitischen Handelns partnerschaftlich zusammenrücken und gemeinsam die Interessen der Region vertreten.
Das “Osnabrücker Land” (Stadt und Landkreis Osnabrück) muss im “Europa der Regionen” mit einer Stimme sprechen und ein kompetenter Partner in der Strukturkonferenz Osnabrück und EUREGIO werden.
Der Name “Osnabrücker Land” muss ein Markenzeichen für Innovation und Solidität werden.
Im Rahmen einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik ist es die gemeinsame Aufgabe von Stadt und Landkreis Osnabrück für die Planung und Realisierung der Ausbaumaßnahmen für die öffentliche Infrastruktur zu sorgen.
1. Der Ausbau der Eisenbahnlinie Amsterdam/Berlin zu einer internationalen Fernver-kehrslinie, die Entwicklung der Eisenbahnlinie Osnabrück/Oldenburg zu einer Strecke von überregionaler Bedeutung und die Entwicklung der Eisenbahnlinie Bremen/Dortmund zu einer ICE-Strecke muss mit großem Engagement vorangetrieben werden.
2. Die Schließung des Autobahnringes um Osnabrück durch die Fertigstellung der A 33 und der sechsspurige Ausbau der A 1 (Dortmund-Bremen) sind für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Osnabrück von großer Bedeutung und müssen bei Planungen des Bundes und des Landes Niedersachsen die erste Priorität haben bzw. be-kommen. Neu entstehende Wohn- und Gewerbegebiete (z. B. das Güterverkehrszentrum im Hafengebiet) können so bei der Erschließung vernünftig angebunden werden. Dies dient der Entlastung der Osnabrücker Innenstadt und der Osnabrücker Umlandgemeinden vom Durchgangsverkehr und der Vermeidung von Verkehrslärm und Verminderung von Abgasen in Wohngebieten. Es müssen Lärmschutzmaßnahmen an allen Autobahnen durchgeführt werden.
3. Die Aktivitäten der PLaNOS zum Ausbau des ÖPNV auf Straße und Schiene müssen von allen Kommunen der Region, der Stadt und dem Landkreis Osnabrück weiter unterstützt werden. Ein modernes Nahverkehrsnetz muss zukünftig wesentlicher Bestandteil der kommunalen Infrastruktur im Osnabrücker Land sein und bleiben. Die funktionelle Verknüpfung von Fern- und Nahverkehrsnetz ist für die fremdenverkehrliche und gewerbliche Erschließung der Region Osnabrück von entscheidender Bedeutung.
4. Der weitere Ausbau des internationalen Flughafens Osnabrück/Münster ist für die überregionale Verkehrsanbindung des Osnabrücker Landes wichtig und fördert die Attraktivität des Wirtschaftsraumes.
5. Unabdingbar ist der weitere Ausbau des Osnabrücker Stichkanals auf Europaschiffbreite. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Maßnahme weiter verzögert wird, weil die Bundesregierung die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stellt.
6. Politik hat die Aufgabe, die Voraussetzung zu schaffen, damit Unternehmer etwas unternehmen können. In diesem Zusammenhang ist es die wesentliche Aufgabe von Stadt und Landkreis Osnabrück, für die Überwindung von Planungshemmnissen bei der gemeinsamen gewerblichen Erschließung im Osnabrücker Land zu sorgen. Hier müssen die Anstrengungen im Osnabrücker Land über die kommunalen Grenzen hinaus intensiviert werden.
7. Die Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaften in der Stadt und im Landkreis muss verstärkt werden.
8. Die nach wie vor hohen Arbeitslosenquoten machen es erforderlich, der Arbeits-markt- und Beschäftigungspolitik eine vorrangige Rolle zuzuweisen.Arbeitsmarktpolitik ist in erster Linie eine Aufgabe der Arbeitsverwaltung und anderer Träger. Kommunale Beschäftigungsaktivitäten können daher nur ergänzend verstanden werden und brauchen verlässliche Finanzierungsregelungen. Arbeitsförderungsprogramme, Arbeitsbeschaffungs-(ABM) sowie Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sollten unterstützend wirken, können aber nicht als Dauermaßnahmen und Dauereinrichtungen der Arbeitsmarktpolitik gesehen werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, nachhaltig durch eine weitsichtige Beschäftigungspolitik für den ersten Arbeitsmarkt zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen beizutragen.
9. Die Problemgruppen bei der Arbeitsförderung dürfen nicht ausgegrenzt oder aber den örtlichen Sozialhilfeträgern überantwortet werden. Langzeitarbeitslose, arbeitslose Frauen und Sozialhilfeempfänger, die als sogenannte Nichtleistungsempfänger häufig von den Arbeitsförderinstrumenten ausgeschlossen sind, müssen einbezogen und gezielt gefördert und begleitet werden. Dabei spielt die Ausweitung des Nachweises von Beschäftigungsgelegenheiten genauso eine Rolle wie die Ausnutzung aller Möglichkeiten im Bereich von Qualifizierung, Beratung und Prävention.
10. Die Ausgrabungen von Kalkriese haben in der Zwischenzeit belegt, dass “Die Schlacht im Teutoburger Wald” im Osnabrücker Land stattgefunden hat. Diese Aus-grabungen haben national und international eine große Beachtung gefunden und dem Osnabrücker Land eine erhebliche publizistische Beachtung verschafft. Daraus müssen für den Landkreis und die Stadt Osnabrück positive Entwicklungen in Rich-tung Fremdenverkehrswirtschaft abgeleitet werden. Gleiches gilt für die Bewerbung um die Bundesgartenschau 2013, die Landesgartenschau 2006 und die Planungen für Freilichtaufführungen im Piesberg.
Die Überreglementierung durch das Land hat zu einer weitgehenden Einschränkung des “Kommunalen Selbstverwaltungsrechtes” geführt. Diese Entwicklung gilt es zu stoppen.
Eine Vielzahl von Aufgaben, die von den obersten Landesbehörden oder der Bezirksregierung wahrgenommen werden und zu überflüssiger Bürokratie führen, sind auf die Kommunen zu übertragen. Dadurch werden die Entscheidungswege kürzer und schneller.
Die Kommunen müssen durch eine entsprechende Finanzausstattung in die Lage versetzt werden, wieder eigenverantwortlich tätig zu werden. Dies gilt in gleichem Maße auch für die Handlungseinschränkungen beim Planungsrecht im Hinblick auf die Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen.
Einige Kommunen neigen zunehmend zu mehr Bürokratie, als dies erforderlich ist. Insbesondere im wichtigen Bereich der Städte- und Landschaftsplanung müssen Planungs-hemmnisse beseitigt werden.
Die CDU wird gemeinsam mit Stadt und Landkreis eine Entbürokratisierung der Verwaltung vorantreiben und Projekte gemeinsam über Gemeinde- und Stadtgrenzen hinaus entwickeln. Dazu sind in Arbeitskreisen Vorschläge zu erarbeiten, die von den Ratsgremien dann in politische Beschlüsse umzusetzen sind, wie dies bei der gemeinsamen Vergabe für die Abfallentsorgung ab 2005 erfolgreich praktiziert wurde.
Die Finanzlage der Kommunen ist nach wie vor sehr angespannt. Eine Mehrheit der Städte, Landkreise und Gemeinden verzeichnet seit Jahren Defizite in den Verwaltungs-haushalten. Landesweit sind die Ausgaben in 2000 um 2,2 % gestiegen, während bei den Einnahmen lediglich Steigerungen von 1,1 % zu verzeichnen waren.
Verantwortlich für die Finanzmisere der Kommunen sind einerseits die in den letzten Jahren angewachsenen Belastungen durch Bundes- und Landesgesetzgebung, anderer-seits durch einen nicht weiter akzeptablen Finanzausgleich des Landes, der den Ge-meinden nicht den erforderlichen Finanzbedarf für ihre gesetzlichen Aufgaben lässt.
Die CDU fordert Bund und Land auf, den Kommunen den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum zurück zu geben, damit diese die öffentlichen und insbesondere sozialen Aufgaben erledigen können. Sie fordert:
1. Mensch, Tier und Pflanze sind auf das Vorhandenensein sauberen Wassers angewiesen. Die CDU fordert deshalb, die Oberflächengewässer und das Grundwasser wegen ihrer lebenswichtigen Bedeutung vor Verunreinigungen zu schützen. Um langfristig die Wasserversorgung abzusichern, müssen die Wasserversorgungsverbände in Stadt und Landkreis Osnabrück zusammenarbeiten.
Die Wasserwerke haben verstärkt auf ein “Wassersparen” durch den Bürger hinzuwirken. Besonders begrüßenswert ist eine verstärkte Nutzung des Regenwassers.
Die Selbstreinigungskraft der Fließgewässer ist zu stärken; ihre Renaturierung ist durch die Unterhaltungsverbände auch weiter zu fördern. Die CDU wird sich dafür einsetzen, dass den Unterhaltungsverbänden auch zukünftig für diese Maßnahmen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das von der “Deutschen Bundesstiftung Umwelt” geförderte Modellvorhaben “Renaturierung des Hasetals” muss weiterhin vom Landkreis Osnabrück, der Stadt Osnabrück und den Gemeinden unterstützt werden.
2. Die Abfallbeseitigung ist ein wesentlicher Teil der Umweltpolitik, die von der Stadt und dem Landkreis Osnabrück auch in der Vergangenheit schon in guter Kooperation aktiv und erfolgreich gestaltet worden ist.
Die Verminderung der Abfall- und der Schadstoffe muss weiter Vorrang vor einer Wiederverwertung (z. B. Glas‑, Altpapier‑, Bauschuttrecycling und die Rückführung organischer Stoffe) und diese wiederum Vorrang vor der gefahrlosen Beseitigung unvermeidbarer Reststoffe haben. Die Abfallberatung für Industrie, Gewerbe, Handel und die privaten Haushalte muss auf diese Zielsetzung hinwirken. Alle privatwirtschaftlichen Tätigkeiten und Initiativen auf diesem Gebiet werden nachhaltig begrüßt.
Die CDU begrüßt die Kooperation zwischen Stadt und Landkreis zur Abfallbeseitigung nach Schließung der Deponie ab 2005. Die gemeinsame Vorgehensweise sollte in-tensiviert und auf andere Felder der Politik übertragen werden.
3. Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowie regenerative Energien sind nachhaltig zu fördern. Die Kommunen haben bei öffentlichen Baumaßnahmen sowie bei Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen eine Vorbildfunktion einzunehmen und stehen somit in einer besonderen Verpflichtung.
Die Stadt — Der Landkreis — Die Zukunft:
CDU