Gemein­sa­mes Wahl­pro­gramm 2001

Gemein­sa­mes Wahl­pro­gramm der CDU-Kreis­ver­bän­de Osna­brück Stadt und Land

I. Mar­ken­zei­chen “Osna­brü­cker Land”

ie Gren­zen in der EU sind gefal­len. Im Rah­men der wei­te­ren Ent­wick­lung der EU wer­den in Euro­pa wei­te­re Gren­zen fal­len. Wir spü­ren bereits heu­te den ver­stärk­ten Wett­be­werb in Euro­pa und auf den Welt­märk­ten. Als wirt­schaft­lich stärks­ter Staat in Euro­pa erge­ben sich für uns Deut­sche dar­aus gro­ße Chan­cen, wenn wir zu Hau­se unse­re Schul­auf­ga­ben machen.
Es ist daher wich­tig, dass Stadt und Land­kreis auf den viel­fäl­ti­gen Fel­dern kom­mu­nal­po­li­ti­schen Han­delns part­ner­schaft­lich zusam­men­rü­cken und gemein­sam die Inter­es­sen der Regi­on vertreten.
Das “Osna­brü­cker Land” (Stadt und Land­kreis Osna­brück) muss im “Euro­pa der Regio­nen” mit einer Stim­me spre­chen und ein kom­pe­ten­ter Part­ner in der Struk­tur­kon­fe­renz Osna­brück und EUREGIO werden.
Der Name “Osna­brü­cker Land” muss ein Mar­ken­zei­chen für Inno­va­ti­on und Soli­di­tät werden.

II. Ver­kehrs­kreuz und Wirt­schafts­raum im Zen­trum Europas

Im Rah­men einer zukunfts­ori­en­tier­ten Wirt­schafts­po­li­tik ist es die gemein­sa­me Auf­ga­be von Stadt und Land­kreis Osna­brück für die Pla­nung und Rea­li­sie­rung der Aus­bau­maß­nah­men für die öffent­li­che Infra­struk­tur zu sorgen.
1. Der Aus­bau der Eisen­bahn­li­nie Amsterdam/Berlin zu einer inter­na­tio­na­len Fern­ver-kehrs­li­nie, die Ent­wick­lung der Eisen­bahn­li­nie Osnabrück/Oldenburg zu einer Stre­cke von über­re­gio­na­ler Bedeu­tung und die Ent­wick­lung der Eisen­bahn­li­nie Bremen/Dortmund zu einer ICE-Stre­cke muss mit gro­ßem Enga­ge­ment vor­an­ge­trie­ben werden.
2. Die Schlie­ßung des Auto­bahn­rin­ges um Osna­brück durch die Fer­tig­stel­lung der A 33 und der sechs­spu­ri­ge Aus­bau der A 1 (Dort­mund-Bre­men) sind für die Attrak­ti­vi­tät des Wirt­schafts­stand­or­tes Osna­brück von gro­ßer Bedeu­tung und müs­sen bei Pla­nun­gen des Bun­des und des Lan­des Nie­der­sach­sen die ers­te Prio­ri­tät haben bzw. be-kom­men. Neu ent­ste­hen­de Wohn- und Gewer­be­ge­bie­te (z. B. das Güter­ver­kehrs­zen­trum im Hafen­ge­biet) kön­nen so bei der Erschlie­ßung ver­nünf­tig ange­bun­den wer­den. Dies dient der Ent­las­tung der Osna­brü­cker Innen­stadt und der Osna­brü­cker Umland­ge­mein­den vom Durch­gangs­ver­kehr und der Ver­mei­dung von Ver­kehrs­lärm und Ver­min­de­rung von Abga­sen in Wohn­ge­bie­ten. Es müs­sen Lärm­schutz­maß­nah­men an allen Auto­bah­nen durch­ge­führt werden.
3. Die Akti­vi­tä­ten der PLa­NOS zum Aus­bau des ÖPNV auf Stra­ße und Schie­ne müs­sen von allen Kom­mu­nen der Regi­on, der Stadt und dem Land­kreis Osna­brück wei­ter unter­stützt wer­den. Ein moder­nes Nah­ver­kehrs­netz muss zukünf­tig wesent­li­cher Bestand­teil der kom­mu­na­len Infra­struk­tur im Osna­brü­cker Land sein und blei­ben. Die funk­tio­nel­le Ver­knüp­fung von Fern- und Nah­ver­kehrs­netz ist für die frem­den­ver­kehr­li­che und gewerb­li­che Erschlie­ßung der Regi­on Osna­brück von ent­schei­den­der Bedeutung.
4. Der wei­te­re Aus­bau des inter­na­tio­na­len Flug­ha­fens Osnabrück/Münster ist für die über­re­gio­na­le Ver­kehrs­an­bin­dung des Osna­brü­cker Lan­des wich­tig und för­dert die Attrak­ti­vi­tät des Wirtschaftsraumes.
5. Unab­ding­bar ist der wei­te­re Aus­bau des Osna­brü­cker Stich­ka­nals auf Euro­pa­schiff­brei­te. Es ist nicht hin­nehm­bar, dass die­se Maß­nah­me wei­ter ver­zö­gert wird, weil die Bun­des­re­gie­rung die erfor­der­li­chen Mit­tel nicht zur Ver­fü­gung stellt.
6. Poli­tik hat die Auf­ga­be, die Vor­aus­set­zung zu schaf­fen, damit Unter­neh­mer etwas unter­neh­men kön­nen. In die­sem Zusam­men­hang ist es die wesent­li­che Auf­ga­be von Stadt und Land­kreis Osna­brück, für die Über­win­dung von Pla­nungs­hemm­nis­sen bei der gemein­sa­men gewerb­li­chen Erschlie­ßung im Osna­brü­cker Land zu sor­gen. Hier müs­sen die Anstren­gun­gen im Osna­brü­cker Land über die kom­mu­na­len Gren­zen hin­aus inten­si­viert werden.
7. Die Zusam­men­ar­beit der Wirt­schafts­för­de­rungs­ge­sell­schaf­ten in der Stadt und im Land­kreis muss ver­stärkt werden.
8. Die nach wie vor hohen Arbeits­lo­sen­quo­ten machen es erfor­der­lich, der Arbeits-markt- und Beschäf­ti­gungs­po­li­tik eine vor­ran­gi­ge Rol­le zuzuweisen.Arbeitsmarktpolitik ist in ers­ter Linie eine Auf­ga­be der Arbeits­ver­wal­tung und ande­rer Trä­ger. Kom­mu­na­le Beschäf­ti­gungs­ak­ti­vi­tä­ten kön­nen daher nur ergän­zend ver­stan­den wer­den und brau­chen ver­läss­li­che Finan­zie­rungs­re­ge­lun­gen. Arbeits­för­de­rungs­pro­gram­me, Arbeitsbeschaffungs-(ABM) sowie Struk­tur­an­pas­sungs­maß­nah­men (SAM) soll­ten unter­stüt­zend wir­ken, kön­nen aber nicht als Dau­er­maß­nah­men und Dau­er­ein­rich­tun­gen der Arbeits­markt­po­li­tik gese­hen wer­den. Hier ist der Gesetz­ge­ber gefor­dert, nach­hal­tig durch eine weit­sich­ti­ge Beschäf­ti­gungs­po­li­tik für den ers­ten Arbeits­markt zu einer finan­zi­el­len Ent­las­tung der Kom­mu­nen beizutragen.
9. Die Pro­blem­grup­pen bei der Arbeits­för­de­rung dür­fen nicht aus­ge­grenzt oder aber den ört­li­chen Sozi­al­hil­fe­trä­gern über­ant­wor­tet wer­den. Lang­zeit­ar­beits­lo­se, arbeits­lo­se Frau­en und Sozi­al­hil­fe­emp­fän­ger, die als soge­nann­te Nicht­leis­tungs­emp­fän­ger häu­fig von den Arbeits­för­der­instru­men­ten aus­ge­schlos­sen sind, müs­sen ein­be­zo­gen und gezielt geför­dert und beglei­tet wer­den. Dabei spielt die Aus­wei­tung des Nach­wei­ses von Beschäf­ti­gungs­ge­le­gen­hei­ten genau­so eine Rol­le wie die Aus­nut­zung aller Mög­lich­kei­ten im Bereich von Qua­li­fi­zie­rung, Bera­tung und Prävention.
10. Die Aus­gra­bun­gen von Kalk­rie­se haben in der Zwi­schen­zeit belegt, dass “Die Schlacht im Teu­to­bur­ger Wald” im Osna­brü­cker Land statt­ge­fun­den hat. Die­se Aus-gra­bun­gen haben natio­nal und inter­na­tio­nal eine gro­ße Beach­tung gefun­den und dem Osna­brü­cker Land eine erheb­li­che publi­zis­ti­sche Beach­tung ver­schafft. Dar­aus müs­sen für den Land­kreis und die Stadt Osna­brück posi­ti­ve Ent­wick­lun­gen in Rich-tung Frem­den­ver­kehrs­wirt­schaft abge­lei­tet wer­den. Glei­ches gilt für die Bewer­bung um die Bun­des­gar­ten­schau 2013, die Lan­des­gar­ten­schau 2006 und die Pla­nun­gen für Frei­licht­auf­füh­run­gen im Piesberg.

III. Büro­kra­tie

Die Über­re­gle­men­tie­rung durch das Land hat zu einer weit­ge­hen­den Ein­schrän­kung des “Kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tungs­rech­tes” geführt. Die­se Ent­wick­lung gilt es zu stoppen.
Eine Viel­zahl von Auf­ga­ben, die von den obers­ten Lan­des­be­hör­den oder der Bezirks­re­gie­rung wahr­ge­nom­men wer­den und zu über­flüs­si­ger Büro­kra­tie füh­ren, sind auf die Kom­mu­nen zu über­tra­gen. Dadurch wer­den die Ent­schei­dungs­we­ge kür­zer und schneller.
Die Kom­mu­nen müs­sen durch eine ent­spre­chen­de Finanz­aus­stat­tung in die Lage ver­setzt wer­den, wie­der eigen­ver­ant­wort­lich tätig zu wer­den. Dies gilt in glei­chem Maße auch für die Hand­lungs­ein­schrän­kun­gen beim Pla­nungs­recht im Hin­blick auf die Aus­wei­sung von Wohn- und Gewerbeflächen.
Eini­ge Kom­mu­nen nei­gen zuneh­mend zu mehr Büro­kra­tie, als dies erfor­der­lich ist. Ins­be­son­de­re im wich­ti­gen Bereich der Städ­te- und Land­schafts­pla­nung müs­sen Pla­nungs-hemm­nis­se besei­tigt werden.
Die CDU wird gemein­sam mit Stadt und Land­kreis eine Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der Ver­wal­tung vor­an­trei­ben und Pro­jek­te gemein­sam über Gemein­de- und Stadt­gren­zen hin­aus ent­wi­ckeln. Dazu sind in Arbeits­krei­sen Vor­schlä­ge zu erar­bei­ten, die von den Rats­gre­mi­en dann in poli­ti­sche Beschlüs­se umzu­set­zen sind, wie dies bei der gemein­sa­men Ver­ga­be für die Abfall­ent­sor­gung ab 2005 erfolg­reich prak­ti­ziert wurde.

IV. Gesun­de Finanz­la­ge — Grund­la­ge für kom­mu­na­le Selbstverwaltung

Die Finanz­la­ge der Kom­mu­nen ist nach wie vor sehr ange­spannt. Eine Mehr­heit der Städ­te, Land­krei­se und Gemein­den ver­zeich­net seit Jah­ren Defi­zi­te in den Ver­wal­tungs-haus­hal­ten. Lan­des­weit sind die Aus­ga­ben in 2000 um 2,2 % gestie­gen, wäh­rend bei den Ein­nah­men ledig­lich Stei­ge­run­gen von 1,1 % zu ver­zeich­nen waren.
Ver­ant­wort­lich für die Finanz­mi­se­re der Kom­mu­nen sind einer­seits die in den letz­ten Jah­ren ange­wach­se­nen Belas­tun­gen durch Bun­des- und Lan­des­ge­setz­ge­bung, ande­rer-seits durch einen nicht wei­ter akzep­ta­blen Finanz­aus­gleich des Lan­des, der den Ge-mein­den nicht den erfor­der­li­chen Finanz­be­darf für ihre gesetz­li­chen Auf­ga­ben lässt.
Die CDU for­dert Bund und Land auf, den Kom­mu­nen den not­wen­di­gen finan­zi­el­len Hand­lungs­spiel­raum zurück zu geben, damit die­se die öffent­li­chen und ins­be­son­de­re sozia­len Auf­ga­ben erle­di­gen kön­nen. Sie fordert:

  • eine umfas­sen­de Reform des Gemeindesteuersystems.
  • die Sanie­rung des Lan­des­haus­hal­tes aus eige­ner Kraft. Die Ein­grif­fe in den kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich sind umge­hend aufzugeben.
  • Sach­li­che Stan­dards und per­so­nel­le Vor­ga­ben sind auf den Prüf­stand zu stel­len, abzu­sen­ken oder gar abzuschaffen.
  • Neue gesetz­ge­be­ri­sche Vor­ha­ben des Lan­des müs­sen eine Aus­sa­ge über die Kos­ten und ihre Abde­ckung enthalten.
  • Alle anste­hen­den Ände­run­gen von Geset­zen im Sozi­al­be­reich dür­fen kei­ner­lei zusätz­li­che Las­ten für die Kom­mu­nen bringen.

V. Regio­na­le Umweltpolitik

1. Mensch, Tier und Pflan­ze sind auf das Vor­han­de­nen­sein sau­be­ren Was­sers ange­wie­sen. Die CDU for­dert des­halb, die Ober­flä­chen­ge­wäs­ser und das Grund­was­ser wegen ihrer lebens­wich­ti­gen Bedeu­tung vor Ver­un­rei­ni­gun­gen zu schüt­zen. Um lang­fris­tig die Was­ser­ver­sor­gung abzu­si­chern, müs­sen die Was­ser­ver­sor­gungs­ver­bän­de in Stadt und Land­kreis Osna­brück zusammenarbeiten.
Die Was­ser­wer­ke haben ver­stärkt auf ein “Was­ser­spa­ren” durch den Bür­ger hin­zu­wir­ken. Beson­ders begrü­ßens­wert ist eine ver­stärk­te Nut­zung des Regenwassers.
Die Selbst­rei­ni­gungs­kraft der Fließ­ge­wäs­ser ist zu stär­ken; ihre Rena­tu­rie­rung ist durch die Unter­hal­tungs­ver­bän­de auch wei­ter zu för­dern. Die CDU wird sich dafür ein­set­zen, dass den Unter­hal­tungs­ver­bän­den auch zukünf­tig für die­se Maß­nah­men Mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Das von der “Deut­schen Bun­des­stif­tung Umwelt” geför­der­te Modell­vor­ha­ben “Rena­tu­rie­rung des Hasetals” muss wei­ter­hin vom Land­kreis Osna­brück, der Stadt Osna­brück und den Gemein­den unter­stützt werden.
2. Die Abfall­be­sei­ti­gung ist ein wesent­li­cher Teil der Umwelt­po­li­tik, die von der Stadt und dem Land­kreis Osna­brück auch in der Ver­gan­gen­heit schon in guter Koope­ra­ti­on aktiv und erfolg­reich gestal­tet wor­den ist.
Die Ver­min­de­rung der Abfall- und der Schad­stof­fe muss wei­ter Vor­rang vor einer Wie­der­ver­wer­tung (z. B. Glas‑, Altpapier‑, Bau­schuttre­cy­cling und die Rück­füh­rung orga­ni­scher Stof­fe) und die­se wie­der­um Vor­rang vor der gefahr­lo­sen Besei­ti­gung unver­meid­ba­rer Rest­stof­fe haben. Die Abfall­be­ra­tung für Indus­trie, Gewer­be, Han­del und die pri­va­ten Haus­hal­te muss auf die­se Ziel­set­zung hin­wir­ken. Alle pri­vat­wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten und Initia­ti­ven auf die­sem Gebiet wer­den nach­hal­tig begrüßt.
Die CDU begrüßt die Koope­ra­ti­on zwi­schen Stadt und Land­kreis zur Abfall­be­sei­ti­gung nach Schlie­ßung der Depo­nie ab 2005. Die gemein­sa­me Vor­ge­hens­wei­se soll­te in-ten­si­viert und auf ande­re Fel­der der Poli­tik über­tra­gen werden.
3. Maß­nah­men zur Luft­rein­hal­tung und zum Kli­ma­schutz sowie rege­ne­ra­ti­ve Ener­gien sind nach­hal­tig zu för­dern. Die Kom­mu­nen haben bei öffent­li­chen Bau­maß­nah­men sowie bei Nut­zung von Dienst­kraft­fahr­zeu­gen eine Vor­bild­funk­ti­on ein­zu­neh­men und ste­hen somit in einer beson­de­ren Verpflichtung.
Die Stadt — Der Land­kreis — Die Zukunft:
CDU