Fra­gen und Ant­wor­ten zur aktu­el­len Flüchtlingsdiskussion

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Auch zum Aus­dru­cken:  Fra­gen und Ant­wor­ten Asyl 29.6.2018

Was ist erreicht worden?
Gemein­sa­mes Ziel von CDU und CSU ist, dass die­je­ni­gen, die bereits in einem ande­ren Land Asyl bean­tragt haben, gar nicht erst in unser Land gelan­gen sol­len und eine rasche Rück­über­nah­me durch die zustän­di­gen EU-Mit­glied­staa­ten sicher­ge­stellt wird. Durch eine stär­ke­re Zusam­men­ar­beit ein­zel­ner Mit­glied­staa­ten kann dies kurz­fris­tig gelin­gen mit dem Ziel, ent­spre­chen­de bila­te­ra­le Abkom­men zu schlie­ßen. Dies ist ein neu­er Ansatz in euro­päi­schem Rah­men. Ange­la Mer­kel hat auf dem EU Gip­fel der 28 Staa­ten am 28./29.6.2018 wich­ti­ges erreicht: bes­se­ren Außen­gren­zen­schutz, Unter­bin­dung der Bin­nen­mi­gra­ti­on inner­halb der EU, Sam­mel­stel­len für Flücht­lin­ge in der EU und außer­halb der EU, finan­zi­el­le Hil­fen für Her­kunfts- und Tran­sit­län­der.
Was haben die 28 EU-Staa­ten im Ein­zel­nen am 28./29.6. 2018 beschlossen?

  • Die EU-Außen­gren­zen wer­den bes­ser geschützt: Zum Schutz der EU-Außen­gren­zen wird die Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex deut­lich frü­her mehr Mit­tel bekom­men als ursprüng­lich geplant.
  • In der EU ankom­men­de Boots­flücht­lin­ge müs­sen zunächst in geschlos­se­ne Auf­nah­me­la­ger: Die ein­zel­nen Mit­glieds­län­der kön­nen sol­che Sam­mel­stel­len ein­rich­ten. Die Ver­tei­lung inner­halb der EU soll dann direkt aus die­sen Ein­rich­tun­gen erfolgen.
  • Sam­mel­stel­len für Flücht­lin­ge soll es bereits außer­halb der EU geben: Um die lebens­ge­fähr­li­che Über­fahrt über das Mit­tel­meer zu ver­hin­dern, soll in Sam­mel­stel­len bereits außer­halb der EU geprüft wer­den, wer über­haupt schutz­be­dürf­tig ist. Dabei wird es eine enge Zusam­men­ar­beit mit dem UN-Flücht­lings­werk UNHCR und der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on geben. Beson­ders wich­tig bei der Ein­rich­tung die­ser Sam­mel­stel­len ist es, dass dies in enger Part­ner­schaft mit den afri­ka­ni­schen Län­dern geschieht.
  • Die ille­ga­le Migra­ti­on inner­halb der EU soll unter­bun­den wer­den: Die EU-Staa­ten sind sich einig, dass sich kein Asyl­be­wer­ber einen Mit­glied­staat aus­su­chen kann. Hier­für ver­pflich­ten sich alle EU-Staa­ten, sich an die bestehen­den Regeln zu hal­ten. Hier­für einig­ten sich die Staats- und Regie­rungs­chefs dar­auf, dass jeder Staat alle nöti­gen gesetz­ge­be­ri­schen und admi­nis­tra­ti­ven Maß­nah­men ergreift. Eben­falls sind sich die Gip­fel­teil­neh­mer einig, dass es Soli­da­ri­tät mit den Ankunfts­län­dern braucht.
  • Die zwei­te Tran­che der im EU-Tür­kei-Abkom­men ver­ein­bar­ten EU-Gel­der wird aus­be­zahlt: Die Tür­kei erhält damit die zuge­sag­te Unter­stüt­zung, um die dort leben­den Flücht­lin­ge zu ver­sor­gen.
  • Die Hil­fen für Afri­ka wer­den auf­ge­stockt: Wirk­sa­me Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen funk­tio­niert nur mit Enga­ge­ment in den Her­kunfts­län­dern. Nur wenn die Men­schen in Afri­ka Per­spek­ti­ven für sich und ihre Fami­li­en sehen, wer­den sie in ihrer Hei­mat blei­ben. Die EU will in enger Part­ner­schaft mit den Afri­ka­nern Wachs­tums­im­pul­se aus­lö­sen und staat­li­che Sta­bi­li­tät und Sicher­heit schaffen.

Was pas­siert bei Zurück­wei­sun­gen, wenn die­se nicht mit den euro­päi­schen Nach­barn abge­spro­chen sind?
Unge­ord­ne­te Zurück­wei­sun­gen an unse­ren Gren­zen sind nicht der rich­ti­ge Weg. Wir sehen die Gefahr, dass dies zu einer Ket­te natio­na­ler Allein­gän­ge füh­ren könn­te, die weit über die Fra­gen von Flucht, Asyl und Migra­ti­on hin­aus­ge­hen. Flücht­lin­ge wür­den mög­lich­wei­se nicht mehr in ande­ren Län­dern sys­te­ma­tisch regis­triert und könn­ten leich­ter wei­ter­rei­sen. Wir hät­ten am Ende mehr Flücht­lin­ge als vor­her, bei denen unter weit­aus schwie­ri­gen Bedin­gun­gen die Zustän­dig­keit für deren Asyl­be­geh­ren zu ermit­teln wäre. Auch Rück­über­stel­lun­gen kön­nen nur in Zusam­men­ar­beit mit dem jeweils zustän­di­gen EU-Mit­glied­staat erfol­gen. Des­halb ist es so wich­tig, wei­ter­hin alle Anstren­gun­gen zu unter­neh­men, gemein­sa­me euro­päi­sche Lösun­gen zu fin­den und dort, wo dies nicht mög­lich ist, bila­te­ra­le Abkom­men zu schlie­ßen. Nur so kön­nen wir zu mehr Ord­nung in der Flücht­lings­po­li­tik kom­men. Natio­na­le Allein­gän­ge jedoch wür­den zu einer erns­ten Kri­se des Schen­gen-Sys­tems füh­ren und letzt­lich das Euro­päi­sche Eini­gungs­werk in Fra­ge stel­len, für das die CDU immer gestan­den hat.

Wie wür­den sich ver­schärf­te Per­so­nen­kon­trol­len an den deut­schen Gren­zen auf Deutsch­land auswirken?

Deutsch­land pro­fi­tiert – wie auch alle ande­ren EU-Mit­glied­staa­ten – vom gemein­sa­men Bin­nen­markt und dem frei­en Han­del inner­halb der EU. Ver­schärf­te Per­so­nen­kon­trol­len wür­den den inner­eu­ro­päi­schen Han­del stö­ren und das wirt­schaft­li­che Wachs­tum erheb­lich hem­men. Län­ge­re War­te­zei­ten an den Gren­zen wür­den zu höhe­ren Kos­ten, Inef­fi­zi­en­zen, Büro­kra­tie und somit einer schlech­te­ren Situa­ti­on für alle füh­ren. Schät­zun­gen gehen von Ver­lus­ten beim rea­len Brut­to­in­lands­pro­dukt Deutsch­lands von bis zu 10,79 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr aus. Für die gesam­te EU wären bis zum Jahr 2025 Wachs­tums­ver­lus­te von 470 Mil­li­ar­den Euro zu erwar­ten.

Wel­che sind die nächs­ten Schritte?

Grund­la­ge der Migra­ti­ons­po­li­tik der CDU ist das gemein­sam mit der CSU ver­ein­bar­te Regel­werk zur Migra­ti­on, das im Koali­ti­ons­ver­trag zwi­schen CDU, CSU und SPD in allen wesent­li­chen Tei­len Nie­der­schlag gefun­den hat. Danach sol­len die Zuwan­de­rungs­zah­len die Span­ne von jähr­lich 180 000 bis 220 000 nicht über­stei­gen. Dazu haben wir kon­kre­te Maß­nah­men festgelegt:

  • eine umfas­sen­de Bekämp­fung der Fluchtursachen,
  • eine enge­re Zusam­men­ar­beit mit Her­kunfts- und Tran­sit­län­dern nach dem Vor­bild des EU-Türkei-Abkommens,
  • ein wirk­sa­mer Schutz der EU-Außen­gren­zen, die gemein­sa­me Durch­füh­rung von Asyl­ver­fah­ren an den Außen­gren­zen und Rück­füh­run­gen von dort
  • sowie eine Reform des Dublin-Systems.
  • Wei­te­re Län­der mit einer regel­mä­ßi­gen Aner­ken­nungs­quo­te von unter fünf Pro­zent sol­len zu siche­ren Her­kunfts­staa­ten erklärt werden.
  • Wer sein Auf­ent­halts­recht miss­braucht und hier Straf­ta­ten begeht, muss Deutsch­land ver­las­sen; das gilt auch für Sozialleistungsbetrug.
  • Unser Ziel ist es, dass Asyl­an­trä­ge noch schnel­ler bear­bei­tet und ent­schie­den werden.
  • Voll­zieh­bar Aus­rei­se­pflich­ti­ge sol­len schnel­ler zurück­ge­führt werden.

Es waren drei Jah­re Zeit für eine Euro­päi­sche Lösung. War­um dau­ert das so lange?
Das Gemein­sa­me Euro­päi­sche Asyl­sys­tem und die Dub­lin-Regeln zu refor­mie­ren ist eine der schwie­rigs­ten Auf­ga­ben in der EU über­haupt. Es sind zwar im Bereich der Asyl- und Flücht­lings­po­li­tik ver­schie­de­ne euro­päi­sche Rechts­ak­te erlas­sen wor­den, z. B. um sicher­zu­stel­len, dass Asyl­su­chen­de über­all in der EU unter glei­chen Bedin­gun­gen Schutz erhal­ten. Jedoch gibt es in der zen­tra­len Fra­ge einer gerech­te­ren Ver­tei­lung der Flücht­lin­ge kei­ne nen­nens­wer­ten Fort­schrit­te. Denn eini­ge EU-Mit­glied­staa­ten leh­nen es kate­go­risch ab, Flücht­lin­ge auf­zu­neh­men.
Wir spre­chen uns des­halb für ein Kon­zept fle­xi­bler Soli­da­ri­tät aus. Das heißt: Bei den unter­schied­li­chen Auf­ga­ben — huma­ni­tä­re Hil­fe, Grenz­si­che­rung, Asyl­ver­fah­ren, Rück­füh­run­gen, Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen – muss nicht jeder alles machen, aber jeder muss sei­nen Bei­trag leis­ten. Auch set­zen wir wei­ter­hin auf gemein­sa­me Asyl­stan­dards. Es kann nicht sein, dass eini­ge EU-Mit­glie­der die Haupt­last tra­gen, nur weil ihre Sozi­al­sys­te­me am groß­zü­gigs­ten und sie damit für Flücht­lin­ge beson­ders attrak­tiv sind.

Wie schüt­zen wir unse­re Gren­zen Wirksam?

Wir wol­len die wirk­sa­me Zurück­füh­rung von Migran­ten errei­chen, die kei­nen Anspruch auf ein Asyl­ver­fah­ren in Deutsch­land haben. Um die­se Wirk­sam­keit errei­chen zu kön­nen, wol­len wir die Rück­füh­run­gen mit den­je­ni­gen Län­dern, in die die Migran­ten zurück­keh­ren müs­sen, abstim­men. Fin­den Zurück­wei­sun­gen unab­ge­stimmt statt, sind mög­li­cher­wei­se schwie­ri­ge Situa­tio­nen an den deut­schen Gren­zen abzu­se­hen: Aus­weich­rou­ten für Migra­ti­on sowie Rou­ten über die grü­nen Gren­zen; Schlie­ßun­gen und Kon­trol­len an allen Grenz­ver­läu­fen Deutsch­lands – mit erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen auf unse­ren All­tag, nicht nur in den grenz­na­hen Gebieten.

Wie wer­den der­zeit die deut­schen Gren­zen kon­trol­liert und wer wird zurückgewiesen?

Bereits seit Sep­tem­ber 2015 wer­den Kon­trol­len an der Gren­ze zu Öster­reich durch­ge­führt. Bereits seit Sep­tem­ber 2015 wer­den Kon­trol­len an der Gren­ze zu Öster­reich durch­ge­führt. Seit­dem sind Flücht­lin­ge zurück­ge­wie­sen wor­den, 2017 waren es an die­ser Gren­ze knapp über 7000 Per­so­nen, an den deut­schen Gren­zen ins­ge­samt rund 12 300. Zurück­ge­wie­sen wer­den die­je­ni­gen, die kei­nen Schutz in Deutsch­land suchen bzw. den Wunsch auf Durch­rei­se haben, um anders­wo Asyl zu bean­tra­gen (z. B. in Schwe­den). Zurück­wei­sun­gen an der Gren­ze gel­ten nun auch für alle Fäl­le von Wie­der­ein­rei­se­sper­re und Auf­ent­halts­ver­bot. Zudem sol­len die­je­ni­gen Flücht­lin­ge nicht wie­der ein­rei­sen dür­fen, die bereits in das für ihr Asyl­ver­fah­ren zustän­di­ge EU-Land zurück­ge­führt wurden.
 
Wie wer­den die Asyl­ver­fah­ren beschleunigt?
Für Men­schen aus siche­ren Her­kunfts­staa­ten gibt es jetzt deut­lich schnel­le­re Asyl­ver­fah­ren. Beson­de­re Ein­rich­tun­gen in Deutsch­land bün­deln an einem Ort Antrag­stel­lung, Bear­bei­tung und Ent­schei­dung sowie die Ein­lei­tung der Rück­füh­rung – zur Beschleu­ni­gung der Ver­fah­ren. Die­je­ni­gen, die ihre Mit­wir­kung im Asyl­ver­fah­ren ver­wei­gern, müs­sen in den Ein­rich­tun­gen bis zur Ent­schei­dung blei­ben. Wir haben die Mög­lich­kei­ten zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung deut­lich gestärkt, ein neu­es Kern­da­ten­sys­tem und einen Ankunfts­nach­weis zur Erfas­sung aller rele­van­ten Daten in einem Sys­tem eingeführt.

Was ist das Ziel der geplan­ten AnkER-Zentren?
Für noch schnel­le­re und rechts­si­che­re Asyl­ver­fah­ren wol­len wir, dass alle rele­van­ten Behör­den in zen­tra­len Ankunfts‑, Ent­schei­dungs- und Rück­kehr­ein­rich­tun­gen (AnkER-Zen­tren) eng zusam­men­ar­bei­ten. Ent­schei­dend ist, dass auch die zustän­di­gen Gerich­te vor Ort ver­tre­ten sind. Erst nach dem Asyl­ver­fah­ren und nur im Fall einer posi­ti­ven Ent­schei­dung erfolgt anschlie­ßend die Ver­tei­lung der Asyl­be­rech­tig­ten auf Städ­te und Gemein­den. Zugleich kann mit Hil­fe der Zen­tren die aktu­ell unbe­frie­di­gen­de Situa­ti­on bei der Rück­kehr Aus­rei­se­pflich­ti­ger deut­lich ver­bes­sert wer­den. Nach Ableh­nung des Asyl­an­trags kön­nen die Asyl­be­wer­ber direkt aus den Zen­tren ent­we­der in ihre Hei­mat­län­der zurück­ge­führt oder in den zustän­di­gen EU-Mit­glied­staat rück­über­stellt werden.

Wie muss der Pro­zess der Abschie­bung ver­bes­sert werden?

Wer nicht schutz­be­dürf­tig ist und daher nicht blei­ben darf, muss Deutsch­land wie­der ver­las­sen. Auch hier haben wir seit 2015 viel erreicht: Die Zahl der Abschie­bun­gen in Deutsch­land hat sich 2015 im Ver­gleich zum Vor­jahr fast ver­dop­pelt und 2016 wei­ter erhöht. Den­noch blei­ben Schwie­rig­kei­ten bei der Rück­füh­rung abge­lehn­ter Asyl­be­wer­ber: Vie­le ent­zie­hen sich der Abschie­bung, Aus­weis­do­ku­men­te feh­len, die Staat­an­ge­hö­rig­keit ist unklar, Hei­mat­län­der haben nur wenig Inter­es­se an der Rück­nah­me ihrer Staats­bür­ger. Und es fehlt oft am poli­ti­schen Wil­len der Regie­run­gen ein­zel­ner Bun­des­län­der, die für die Abschie­bun­gen zustän­dig sind. Ins­be­son­de­re dort, wo der Innen­mi­nis­ter nicht von der Uni­on kommt. Hier müs­sen die Anstren­gun­gen erheb­lich ver­stärkt wer­den. Auch dabei sind wir davon über­zeugt, dass dies in abge­stimm­ten, bila­te­ra­len Ver­ein­ba­run­gen pas­sie­ren muss – damit es wirk­sam geschieht.

Was wur­de unter­nom­men, damit aus­rei­se­pflich­ti­ge Asyl­be­wer­ber ihre Aus­rei­se nicht vereiteln?

Wir haben durch­ge­setzt, dass sich Asyl­su­chen­de aus siche­ren Her­kunfts­län­dern bis zum Abschluss ihres Ver­fah­rens und der Rück­füh­rung in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung auf­hal­ten müs­sen. Kon­kre­te Abschie­bungs­ter­mi­ne wer­den nicht mehr mit­ge­teilt. Der Gewahr­sam bis zur Aus­rei­se wur­de ver­län­gert und die Abschie­be­haft erleich­tert. Abschie­be­hin­der­nis­se aus gesund­heit­li­chen Grün­den haben wir ein­ge­schränkt. Mit einer neu­en Struk­tur sor­gen wir dafür, dass Aus­rei­se­pflich­ti­ge schnell mit den not­wen­di­gen Doku­men­ten für die Abschie­bung aus­ge­stat­tet wer­den können.
Was hat die Bun­des­re­gie­rung unter­nom­men, um die Zuwan­de­rung nach Deutsch­land und Euro­pa zu verringern?
Bereits sehr viel: Seit Okto­ber 2015 ist u. a. mit den Asyl­pa­ke­ten I und II ein zeit­ge­mä­ßes Asyl- und Auf­ent­halts­recht geschaf­fen wor­den. Damit wer­den Asyl­ver­fah­ren geord­net und beschleu­nigt, Fehl­an­rei­ze weit­ge­hend abge­baut und die Mög­lich­kei­ten gestärkt, die­je­ni­gen kon­se­quent zurück­zu­füh­ren, die kein Blei­be­recht haben. Alle West­bal­kan-Staa­ten sind inzwi­schen als siche­re Her­kunfts­län­der ein­ge­stuft. Auch Tune­si­en, Alge­ri­en und Marok­ko sol­len zu siche­ren Her­kunfts­staa­ten erklärt wer­den. Den Fami­li­en­nach­zug für Antrag­stel­ler mit sub­si­diä­rem Schutz haben wir zunächst aus­ge­setzt. Inzwi­schen haben wir die Zahl der nach­zie­hen­den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen eng begrenzt. Und es sind gera­de die euro­pä­isch abge­stimm­ten Lösun­gen wie das EU-Tür­kei-Abkom­men, die die Zahl der ankom­men­den Flücht­lin­ge und Migran­ten dras­tisch sen­ken konn­ten. Die Situa­ti­on heu­te ist daher eine ganz ande­re als 2015. Die Zahl der Flücht­lin­ge ist dras­tisch gesun­ken: 222 683 Per­so­nen haben 2017 in Deutsch­land einen Asyl­an­trag gestellt. Im Jahr 2015 waren es noch fünf Mal so vie­le wie 2017. Die­ser Abwärts­trend hält an: auch im ers­ten Quar­tal 2018 sank die Zahl erneut um rund 16 Prozent.
Quel­le: Zah­len des BMI, Zusam­men­stel­lung von der Bun­des­zen­tra­le für Poli­ti­sche Bil­dung (BPB)
Wie sor­gen wir dafür, dass künf­tig weni­ger ille­ga­le Migra­ti­on stattfindet?
Wir set­zen uns wei­ter­hin dafür ein, die ille­ga­le Migra­ti­on zu bekämp­fen und damit zu ver­hin­dern, dass zehn­tau­sen­de Men­schen ihr Leben in Gefahr brin­gen. Zu die­sem Zweck sol­len inter­na­tio­na­le Abkom­men nach dem Vor­bild des EU-Tür­kei-Abkom­mens geschlos­sen wer­den. In Zusam­men­ar­beit mit den inter­na­tio­na­len Flücht­lings- und Migra­ti­ons­or­ga­ni­sa­tio­nen sol­len Flucht­al­ter­na­ti­ven und Auf­fang­mög­lich­kei­ten vor Ort geschaf­fen wer­den. Dies kann z.B. bedeu­ten, Men­schen, die aus den Boo­ten der Schlep­per vor dem Ertrin­ken geret­tet wer­den, zurück an die nord­afri­ka­ni­sche Küs­te zu brin­gen und sie dort in Abspra­che mit den betref­fen­den Län­dern, z. B. in regio­na­len Auf­nah­me­zen­tren, zu ver­sor­gen. Es darf nicht sein, dass es die Schlep­per und Schleu­ser sind, die dar­über ent­schei­den, wer nach Euro­pa kommt.
Was wird zur Siche­rung der EU-Außen­gren­ze getan?
Fron­tex wur­de zur Euro­päi­schen Grenz- und Küs­ten­wa­che mit erwei­ter­ten Zustän­dig­kei­ten und neu­en Befug­nis­sen wei­ter­ent­wi­ckelt. Für einen bes­se­ren Schutz der EU-Außen­gren­zen arbei­tet die NATO eng mit der Tür­kei, Grie­chen­land und der euro­päi­schen Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex zusam­men. Um die Regis­trie­rung der Flücht­lin­ge zu ver­bes­sern hat die EU in Grie­chen­land und in Ita­li­en zen­tra­le Anlauf­stel­len und Auf­nah­me­zen­tren eingerichtet
Wie kann man ver­hin­dern, dass Asyl­be­wer­ber sich mehr­fach registrieren?
Wir haben dazu einen ein­heit­li­chen Flücht­lings­aus­weis ein­ge­führt. Bevor die­ser aus­ge­ge­ben wird, wer­den die Flücht­lin­ge in einem neu­en Kern­da­ten­sys­tem genau erfasst – mit Bild und Fin­ger­ab­drü­cken. Seit­her ist eine Dop­pel­an­mel­dung kaum mög­lich. Auf euro­päi­scher Ebe­ne haben wir mit Euro­dac ein Iden­ti­fi­zie­rungs­sys­tem für den Abgleich der Fin­ger­ab­druck­da­ten aller Asyl­be­wer­ber geschaf­fen. Damit kann ver­hin­dert wer­den, dass jemand in meh­re­ren EU-Mit­glied­staa­ten Asyl beantragt.
 
Wie funk­tio­niert das Flücht­lings­ab­kom­men mit der Türkei?
Mit dem Abkom­men kön­nen Flücht­lin­ge, die ille­gal von der Tür­kei in die EU ein­ge­reist sind, dort­hin zurück­ge­bracht wer­den. Sie wer­den in der Tür­kei als siche­rem Dritt­staat auf­ge­nom­men. Zugleich kön­nen aner­kannt Schutz­su­chen­de von der Tür­kei direkt in die EU über­führt wer­den. Im Gegen­zug unter­stützt die EU Pro­jek­te zur Unter­brin­gung, Ver­sor­gung sowie zu Bil­dungs- und Arbeits­mög­lich­kei­ten der etwa 3,5 Mil­lio­nen syri­schen Flücht­lin­ge. Damit erhal­ten die in der Tür­kei leben­den Flücht­lin­ge eine bes­se­re Lebens­per­spek­ti­ve, was sie von einer wei­te­ren Flucht nach Euro­pa abhält.

Bekom­men Flücht­lin­ge mehr Geld als deut­sche Hilfsbedürftige?

Asyl­be­wer­ber bekom­men deut­lich weni­ger als Hartz-IV-Emp­fän­ger. Ziel ist es wei­ter­hin, dass in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen der per­sön­li­che Bedarf mög­lichst voll­stän­dig durch Sach­leis­tun­gen gedeckt wird. Nur Aner­kann­te Flücht­lin­ge erhal­ten, solan­ge sie noch kei­ne Tätig­keit auf­ge­nom­men haben, den Hartz-IV-Regel­satz.

Wie lan­ge blei­ben die Flücht­lin­ge bei uns?

Eine auto­ma­ti­sche unbe­fris­te­te Auf­ent­halts­er­laub­nis für Deutsch­land gibt es nicht. Das gilt ins­be­son­de­re auch für Kriegs- und Bür­ger­kriegs­flücht­lin­ge. Sub­si­diä­re Schutz­be­rech­tig­te, denen ein ernst­haf­ter Scha­den dro­hen wür­de, wenn sie in ihr Her­kunfts­land zurück­keh­ren wür­den, dür­fen zunächst nur ein Jahr blei­ben. Ihre Auf­ent­halts­er­laub­nis kann aber um zwei wei­te­re Jah­re ver­län­gert wer­den. Aner­kann­te Flücht­lin­ge erhal­ten zunächst eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für drei Jah­re. Spä­tes­tens nach drei Jah­ren wird geprüft, ob der Schutz­grund noch vorliegt.

Ist seit 2015 gel­ten­des Recht nicht mehr ange­wen­det worden?

Nein. Poli­tisch Ver­folg­te genie­ßen nach dem Grund­ge­setz Asyl­recht. Dies ist die Kon­se­quenz aus der Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus. Die Vor­ge­hens­wei­se an der Gren­ze ist seit 2015 recht­mä­ßig. 2015 ist für eine kur­ze Zeit und auch nur für bestimm­te Grup­pen von Asyl­su­chen­den (z. B. Flücht­lin­ge aus Syri­en) die Pra­xis im soge­nann­ten Dub­lin-Ver­fah­ren geän­dert wor­den. Ange­sichts der hohen Zahl an Asyl­su­chen­den hat­te das BAMF in die­sen Fäl­len den soge­nann­ten Selbst­ein­tritt erklärt. Ein sol­cher Selbst­ein­tritt ist von der Dub­lin-III-Ver­ord­nung aus­drück­lich als Hand­lungs­op­ti­on vor­ge­se­hen. Denn die Prio­ri­tät des Dub­lin-Sys­tems liegt dar­auf, dass ein Asyl­su­chen­der über­haupt in einem EU-Staat ein fai­res Asyl­ver­fah­ren erhält. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat die­ses Vor­ge­hen für recht­mä­ßig erklärt. Dem­ge­gen­über ist die Behaup­tung falsch, dass 2015 in einer Aus­nah­me­si­tua­ti­on die Befug­nis zur ein­sei­ti­gen Zurück­wei­sung an der Gren­ze aus­ge­setzt wor­den ist. Vor 2015 gab es im Schen­gen-Sys­tem weder Grenz­kon­trol­len noch Zurück­wei­sun­gen an den deut­schen Gren­zen. Auch wenn nach natio­na­lem Recht einem Flücht­ling mit einem Schutz­er­su­chen die Ein­rei­se zu ver­wei­gern ist, soll­te er etwa aus einem siche­ren Dritt­staat ein­rei­sen, hat die Dub­lin-III-Ver­ord­nung grund­sätz­lich Anwen­dungs­vor­rang. Danach prü­fen die Mit­glied­staa­ten bei jedem Antrag auf inter­na­tio­na­len Schutz, den ein Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ger im Hoheits­ge­biet eines Mit­glied­staa­tes ein­schließ­lich an der Gren­ze oder in den Tran­sit­zo­nen stellt, wel­cher EU-Mit­glied­staat zustän­dig ist. Dies ist in der Regel das Erstein­rei­se­land in der EU. Dabei will das Dub­lin-Sys­tem das Hin- und Her­schie­ben von Asyl­su­chen­den an den Gren­zen ver­mei­den. Viel­mehr sind Asyl­su­chen­de in einem geord­ne­ten, abge­stimm­ten Ver­fah­ren inner­halb von 6 Mona­ten in den­je­ni­gen EU-Staat zu über­stel­len, der nach den Dub­lin-Regeln als zustän­dig fest­ge­stellt wor­den ist. Das galt vor 2015 genau­so wie heu­te, und auch unab­hän­gig davon, ob aus­nahms­wei­se zeit­lich befris­te­te Bin­nen­grenz­kon­trol­len ein­ge­rich­tet wor­den sind.