Fami­li­en stär­ken und Kin­der fördern!

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Ber­lin, 09.01.2019

Fami­li­en stär­ken, Kin­der fördern!

Unter dem Mot­to: „Lösungs­ori­en­tiert und umset­zungs­stark“ wird ein wei­te­res Ver­spre­chen aus dem Koali­ti­ons­ver­trag ein­ge­löst. „Die Neu­re­ge­lung des Kin­der­zu­schlags war für uns in den Ver­hand­lun­gen ein beson­de­res Her­zens­an­lie­gen. Wir stär­ken alle Fami­li­en und damit den Zusam­men­halt unse­rer Gesell­schaft“, betont die Vor­sit­zen­de der Frau­en Uni­on der CDU.
Im Ein­zel­nen gehö­ren dazu u.a. fol­gen­de Maßnahmen:

  • Der Kin­der­zu­schlag soll so erhöht wer­den, dass er zusam­men mit dem Kin­der­geld den durch­schnitt­li­chen Bedarf eines Kin­des, in Höhe des steu­er­frei zu stel­len­den säch­li­chen Exis­tenz­mi­ni­mums mit Aus­nah­me des Betra­ges für Bil­dung und Teil­ha­be deckt. Die Bil­dungs- und Teil­ha­be­leis­tun­gen wer­den den Kin­dern geson­dert gewährt.
  • Die Abbruch­kan­te, an der der Kin­der­zu­schlag bis­lang schlag­ar­tig ent­fällt, wird abgeschafft.
  • Fami­li­en sol­len auch dann den Kin­der­zu­schlag erhal­ten kön­nen, wenn sie bis­her kein Arbeits­lo­sen­geld II bezie­hen und ihnen mit ihrem Erwerbs­ein­kom­men, dem Kin­der­zu­schlag und gege­be­nen­falls dem Wohn­geld höchs­tens 100 Euro feh­len, um Hil­fe­be­dürf­tig­keit nach dem SGB II zu vermeiden.
  • Wei­ter wird die Bean­tra­gung und der Voll­zug des Kin­der­zu­schlags einfacher.
  • Im Bereich der Leis­tun­gen für Bil­dung und Teil­ha­be wird der Betrag für die Aus­stat­tung mit per­sön­li­chem Schul­be­darf erhöht und der Eigen­an­teil bei gemein­schaft­li­cher Mit­tags­ver­pfle­gung und Schü­ler­be­för­de­rung weg­fal­len. Der Anspruch auf Lern­för­de­rung wird künf­tig unab­hän­gig von einer Ver­set­zungs­ge­fähr­dung geregelt.
  • Schu­len kön­nen künf­tig die Leis­tun­gen für Schul­aus­flü­ge für leis­tungs­be­rech­tig­te Kin­der gesam­melt mit einem zustän­di­gen Trä­ger abrech­nen. Die Not­wen­dig­keit geson­der­ter Antrag­stel­lun­gen für Schul­aus­flü­ge, Schul­be­för­de­rung, Mit­tags­ver­pfle­gung und Teil­ha­be­leis­tun­gen fällt weg. Dies führt zu Verwaltungsvereinfachungen.