CDU: Urteil ist Sieg des Bür­gers gegen poli­ti­sche Willkür

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DSC_1517 neumarkt 30.11.15 11.45Als „Klat­sche und Bla­ma­ge für Rot­grün” hat die CDU-Stadt­rats­frak­ti­on das Gerichts­ur­teil zur Unrecht­mä­ßig­keit der Neu­markt­sper­rung für PKW bezeich­net. „Die Erzie­her, Bevor­mun­der und Ober­leh­rer sind in ihre Schran­ken ver­wie­sen wor­den. Will­kür und Schi­ka­ne gegen Auto­fah­rer haben jetzt ein Stop­zei­chen erfah­ren”, beton­te CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Fritz Brickwedde.
Schon am 16. Juni 2015 hat­te der Vor­sit­zen­de der CDU-Stadt­rats­frak­ti­on Fritz Brick­wed­de im Rat der Stadt Osna­brück unter der Über­schrift „Die Sper­rung des Neu­markts ohne Bau­stel­le ist Will­kür” erklärt:
„Die Sper­rung des Neu­markts ohne Bau­stel­le auf dem Neu­markt, aber bei zahl­rei­chen Bau­stel­len an zen­tra­len Stra­ßen, wird zu Umwe­gen, Schleich­we­gen und Staus füh­ren. In Fol­ge des­sen wird es zu grö­ße­ren Umwelt­be­las­tun­gen und Kli­ma­schä­den kom­men. Der Neu­markt ist nach wie vor als öffent­li­che Stra­ße gewid­met. Die­se Wid­mung begrün­det für jeder­mann ein Benut­zungs­recht. Wäh­rend der Bau­ar­bei­ten konn­te die Benut­zung ein­ge­schränkt wer­den, da eine gefahr­lo­se Benut­zung nicht mög­lich war. Für das Auf­stel­len ver­kehrs­be­zo­ge­ner Ge- und Ver­bo­te ist nach meh­re­ren Urtei­len des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts nicht die Sach- und Rechts­la­ge zum Zeit­punkt der Auf­stel­lung des Ver­kehrs­zei­chens, son­dern die aktu­el­le Sach- und Rechts­la­ge maß­geb­lich. Nach Ende der Bau­ar­bei­ten am Neu­markt ist die Auf­stel­lung des Ver­kehrs­zei­chens Durch­fahrt ver­bo­ten nicht mehr recht­mä­ßig. Gemäß Para­graph 45 Abs.9 Satz 2 StVO dür­fen Beschrän­kun­gen und Ver­bo­te des flie­ßen­den Ver­kehrs nur ange­ord­net wer­den, wenn auf­grund der beson­de­ren ört­li­chen Ver­hält­nis­se eine Gefah­ren­la­ge besteht, die das all­ge­mei­ne Risi­ko einer Beein­träch­ti­gung z. B. der Sicher­heit und Ord­nung des Ver­kehrs erheb­lich über­steigt (Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, Urteil vom 18.11.2010) Das Durch­fahrts­ver­bot nach Been­di­gung der Bau­ar­bei­ten ist daher rechts­wid­rig. Denn nie­mand kann heu­te sagen, wann es am Neu­markt eine neue Bau­stel­le geben wird, mit hoher Wahr­schein­lich­keit in die­sem Jahr über­haupt nicht mehr. Jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer, der das Durch­fahrts­ver­bot befol­gen muss ohne dass eine ver­kehrs­be­hin­dern­de Bau­stel­le exis­tiert, hat die Mög­lich­keit die­ses Ver­kehrs­schild anzu­fech­ten, ggfs. in einem Eil­ver­fah­ren. Die Sper­rung des Neu­markts ohne rea­le Bau­stel­le ist Will­kür. Der Rechts­staat ist das Gegen­teil von Will­kür. Der Stadt­rat aber muss dem Rechts­staat ver­pflich­tet sein.“
Die­se Rechts­po­si­ti­on der CDU ist durch das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Osna­brück voll­in­halt­lich bestä­tigt wor­den. „Rot­grün ist in sei­ne Schran­ken ver­wie­sen wor­den. Ein Stadt­rat darf nur im Rah­men von Recht und Gesetz beschlie­ßen und nicht nach ideo­lo­gi­schen Maß­stä­ben”, so Brick­wed­de. Seit neun Mona­ten sei das Durch­fahrts­ver­bot für PKW unrecht­mä­ßig gewe­sen. Denn auch die Strom­ka­bel­ar­bei­ten im Fuss­gän­ger­be­reich, die im Herbst 2015 durch­ge­führt wor­den sei­en, hät­ten eine Sper­rung nicht gerecht­fer­tigt. Zudem sei­en die­se Arbei­ten bereits Mit­te Novem­ber been­det wor­den. Die Bau­ver­wal­tung habe aber wahr­heits­wid­rig dem Gericht gegen­über den Ein­druck erweckt, dass die­se Arbei­ten am Neu­markt noch andauerten.
„Das Urteil stellt einen Sieg des Bür­gers gegen poli­ti­sche Will­kür und büro­kra­ti­sche Macht dar. Der Bür­ger ist nicht ohn­mäch­tig”, stell­te Brick­wed­de abschlie­ßend fest.