CDU stellt kri­ti­sche Fra­gen an exter­nen Gut­ach­ter zur Green­s­ill-Anla­ge: Lücken­lo­se Auf­klä­rung zwingend

Finanz­richt­li­nie

hier geht es zur Finanz­richt­li­nie

Die CDU-Stadt­rats­frak­ti­on hat die Ant­wor­ten der Finanz­ver­wal­tung auf ihre 27 Fra­gen zum Ver­lust von 14 Mil­lio­nen bei der Green­s­ill-Bank aus­ge­wer­tet und ein drei­sei­ti­ges Papier mit kri­ti­scher Bewer­tung und neu­en Fra­gen an den exter­nen Gut­ach­ter vor­ge­legt. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Fritz Brick­wed­de und Finanz­po­li­ti­scher Spre­cher Gün­ter Sand­fort: „Wir wol­len eine lücken­lo­se umfas­sen­de Auf­klä­rung durch unab­hän­gi­ge Wirtschaftsprüfer.“

Obwohl der Finanz­vor­stand nach der Finanz­richt­li­nie für Orga­ni­sa­ti­on, Über­wa­chung und Lei­tung beim Abschluss von Geld- und Kapi­tal­an­la­gen ver­ant­wort­lich sei, habe er an den fünf Ent­schei­dun­gen zuguns­ten der Green­s­ill-Bank nicht aktiv mit­ge­wirkt, son­dern sich erst nach­träg­lich berich­ten las­sen. Dass sei des­halb beson­ders frag­wür­dig, weil es sich bei Green­s­ill nicht um eine siche­re Bank und es sich bei dem Ter­min­geld­ge­schäft um die größ­te Geld­an­la­ge 2020 gehan­delt habe.

Kri­ti­siert wird auch, dass Rating und Boni­tät nicht sel­ber und hin­rei­chend geprüft wur­de. Beim Rating habe sich die Finanz­ver­wal­tung auf die Anga­ben der Mak­ler ver­las­sen, die zum Zeit­punkt der Anla­ge falsch waren. Von der nega­ti­ven Zukunfts­pro­gno­se der Rating­agen­tur habe man nichts gewusst.

Die war­nen­den Hin­wei­se zur Green­s­ill-Bank meh­re­rer wich­ti­ger Fach­diens­te und Zei­tun­gen von Bloom­berg über die Bör­sen­zei­tung bis zur Wirt­schafts­wo­che sei­en man­gels Boni­täts-Recher­che nicht erkannt worden.

In der Finanz­richt­li­nie sei Sicher­heit als vor­ran­gi­ges Anla­ge­ziel benannt wor­den. Trotz­dem habe die Finanz­ver­wal­tung an einem ein­zi­gen Tag 21,5 Mil­lio­nen bei Green­s­ill ange­legt und damit das in der Finanz­richt­li­nie defi­nier­te Limit von 33 % deut­lich über­schrit­ten. Hier­mit sei ein Klum­pen­ri­si­ko ent­stan­den, das jeder Anle­ger zu ver­mei­den suche, um Risi­ken zu reduzieren.

Der unab­hän­gi­ge Gut­ach­ter müs­se klä­ren, ob die pas­si­ve Rol­le des Finanz­vor­stan­des mit der vom Rat beschlos­se­nen Richt­li­nie ver­ein­bar gewe­sen sei. Der Wirt­schafts­prü­fer sol­le fest­stel­len, ob es eine hin­rei­chen­de Boni­täts- und Rating­prü­fung gege­ben und, ob es sich bei der Anla­ge um ein Klum­pen­ri­si­ko gehan­delt habe, das die Finanz­richt­li­nie ver­bie­te. Außer­dem sol­le auch unter­sucht wer­den, ob es mög­lich gewe­sen wäre, auf einen Teil der Kre­dit­auf­nah­men zu ver­zich­ten, um dann weni­ger Geld anle­gen zu müs­sen. Der Gut­ach­ter sol­le kon­kre­te Vor­schlä­ge zur Finanz­richt­li­nie machen, falls Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al gese­hen werde.

Hier die Fra­gen der CDU-Frak­ti­on an den exter­nen Gut­ach­ter im Wortlaut:

1. Ver­ant­wort­lich­keit und Aufgabenzuordnung

In der vom Rat ver­ab­schie­de­ten Finanz­richt­li­nie heißt es:

„Die Zustän­dig­keit für die Auf­nah­me und Umschul­dung von Kre­di­ten und Liqui­di­täts­kre­di­ten, den Abschluss deri­va­ter Finanz­in­stru­men­te und struk­tu­rier­ter Pro­duk­te sowie den Abschluss von Geld- und Kapi­tal­an­la­gen im Sin­ne die­ser Richt­li­nie liegt beim Ober­bür­ger­meis­ter. Der Ober­bür­ger­meis­ter ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Orga­ni­sa­ti­on und Über­wa­chung des Auf­ga­ben­ge­bie­tes ver­ant­wort­lich. Er über­trägt die­se Auf­ga­be hier­mit auf den Finanz­vor­stand.“ (||.1.)

Fer­ner heißt es in der Finanzrichtlinie:

„Die Auf­ga­ben der Lei­tung oblie­gen dem Finanz­vor­stand, der Lei­tung des Fach­be­rei­ches Finan­zen und Con­trol­ling und der Lei­tung des Fach­diens­tes Zins- und Schuldenmanagement/Zentrale Auf­ga­ben.“ (|.5.)

Auf unse­re Fra­gen im Finanz­aus­schuss hat der Finanz­vor­stand mit­ge­teilt, dass er an der Geld­an­la­ge bei der Green­s­ill-Bank nicht aktiv betei­ligt gewe­sen sei, son­dern sich stets nur nach­träg­lich habe infor­mie­ren lassen.

Nach der Finanz­richt­li­nie ist der Finanz­vor­stand aber für Orga­ni­sa­ti­on, Über­wa­chung und Lei­tung verantwortlich.

Bei kei­ner ande­ren Bank wur­den 2020 so vie­le Ter­min­geld­an­la­gen getä­tigt wie bei der Green­s­ill-Bank (15.1.20 — 16.3.20  14 Mill.; 6.4.20–6.4.21  1,2 Mill.; 16.11.20 — 16.2. 21  10 Mill; 16.11.20–16.4.21  11,5 Mill.) Hin­zu kommt noch fast das gesam­te Kapi­tal der unselb­stän­di­gen Kin­der- und Jugend­stif­tung der Stadt Osna­brück in Höhe von 1,3 Mill.

Zudem han­delt es sich bei der Green­s­ill-Bank um kei­ne Spar­kas­se oder Volks­bank und um kei­ne sys­tem­re­le­van­te Bank wie die Com­merz­bank oder Deut­sche Bank.Es bestand also in jeder Hin­sicht ein ungleich höhe­res Risiko.

Hät­ten nicht allein die­se bei­den Punk­te ein akti­ves Mit­wir­ken des Finanz­vor­stan­des erfor­der­lich gemacht? War­um wur­de vor der Anla­ge von 21,5 Mill. bei der Green­s­ill-Bank am 16.11.20 der Finanz­vor­stand nicht betei­ligt, obwohl es sich hier­mit um die mit Abstand größ­te Ter­min­geld­an­la­ge des Jah­res 2020 han­del­te? Gab es eine grund­sätz­li­che Abspra­che in der Finanz­ver­wal­tung, dass sich der Finanz­vor­stand nicht aktiv betei­ligt, son­dern nur ex post pas­siv repor­tie­ren lässt? Gibt es dazu schrift­li­che Dienst­an­wei­sun­gen? Ist der Begriff Lei­tung mit aus­schließ­lich nach­träg­li­cher Kennt­nis­nah­me vereinbar?

Alles in allem: ist die Finanz­richt­li­nie vom Finanz­vor­stand und der Finanz­ver­wal­tung ein­ge­hal­ten worden?

2. Prü­fung der Boni­tät und des Rating

Nach der Finanz­richt­li­nie geht es bei der Limi­tie­rung von Risi­ken der Geld- und Kapi­tal­an­la­ge um die Boni­tät und das Rating des Kontrahenten.

Nach der Beant­wor­tung unse­rer Fra­gen im Finanz­aus­schuss durch Finanz­vor­stand und Finanz­ver­wal­tung kom­men wir zu dem Schluss, dass es eine eigen­stän­di­ge Prü­fung von Rating und Boni­tät der Green­s­ill-Bank nicht gege­ben hat. Das Rating wur­de der Finanz­ver­wal­tung durch zwei Finanz­an­la­gen­ver­mitt­ler mit­ge­teilt, aber nicht selbst über­prüft. Inter­es­se der „Mak­ler“ ist es, Geld­an­la­gen bei der Green­s­ill-Bank zu ver­mit­teln, da sie hier­für beacht­li­che Pro­vi­sio­nen von die­ser erhiel­ten. Dass das ange­ge­be­ne Rating zum Anla­ge­zeit­punkt nicht zutraf, stell­te die Finanz­ver­wal­tung nicht fest, da sie nicht sel­ber recher­chier­te, son­dern den „Mak­lern“ ver­trau­te. Bei eige­ner Ermitt­lung hät­te fest­ge­stellt wer­den kön­nen, dass das Rating nicht A‑, son­dern BBB+ mit nega­ti­ver Zukunfts­pro­gno­se war. Die Finanz­ver­wal­tung wuss­te daher bei ihrer Ent­schei­dung nicht, dass die Rating­agen­tur SCOPE bereits einen Monat vor der Anla­ge am 16.10. 2020 fol­gen­de Pro­gno­se abgab:

„Issu­er Rating Out­look Nega­ti­ve, Short Term Rating Out­look Nega­ti­ve. All ratings have a Nega­ti­ve Outlook.“

Finanz­vor­stand und Finanz­ver­wal­tung prüf­ten auch nicht die Boni­tät der Greensill-Bank.

Hät­te man recher­chiert, wäre man auf meh­re­re öffent­lich zugäng­li­che deut­li­che War­nun­gen vor der Green­s­ill-Bank gesto­ßen. Exem­pla­risch sei­en hier eini­ge genannt:

Am 19.8.2020 erschien bei Bloom­berg ein aus­führ­li­cher Bericht unter der Überschrift

„Deutsch­land-Bank von Mil­li­ar­där Green­s­ill im Fokus der Aufsicht“.

In dem Bericht heißt es: „Das rapi­de Wachs­tum der in Bre­men ansäs­si­gen Bank hat unter­rich­te­ten Krei­sen zufol­ge inzwi­schen die Auf­merk­sam­keit der deut­schen Finanz­auf­sicht BaFin sowie der Ein­la­gen­si­che­rung auf sich gezo­gen. Sie befürch­ten, dass zu vie­le Ver­mö­gens­wer­te in den Büchern letzt­lich an die­sel­be Quel­le gebun­den sind: den bri­tisch-indi­schen Unter­neh­mer San­jeev Gupta.“

Fer­ner wur­de in dem Bericht dar­auf­hin­ge­wie­sen, dass Scope Ratings bereits im August 2019 mit­ge­teilt habe, dass­Schuld­ti­tel mit Bezug zu einer Grup­pe mit Gupta asso­zi­ier­ter Unter­neh­men einen Anteil von rund zwei Drit­teln des Gesamt-Dar­le­hen­vo­lu­mens der Bank ausmachten.

Wört­lich warnt Bloom­berg Anle­ger mit den Worten:

„Die hohe Kon­zen­tra­ti­on auf eine ein­zel­ne Grup­pe berei­tet den Behör­den, wie zu hören ist, den­noch Sorge.Wenn vie­le Ver­mö­gens­wer­te an eine Quel­le gebun­den sind, besteht die Gefahr, dass ein gro­ßer Teil der Kapi­tal­erträ­ge ver­lo­ren geht, soll­te die­se Quel­le verschwinden.“

Bloom­berg weist auch dar­auf­hin, dass der Bun­des­ver­band Deut­scher Ban­ken kürz­lich eine Unter­su­chung der Green­s­ill-Bank abge­schlos­sen habe. Die Ergeb­nis­se sei­en nicht offengelegt:“Informierten Krei­sen zufol­ge erga­ben sich jedoch Vor­be­hal­te in Bezug auf die Risi­ko­kon­zen­tra­ti­on im Port­fo­lio der Bank.“

Und wei­ter: „Die BaFin betrach­tet die mit Gupta ver­bun­de­nen Ver­mö­gens­wer­te in der Bank­bi­lanz den Anga­ben zufol­ge als über­mä­ßi­ges Kon­zen­tra­ti­ons­ri­si­ko und erwägt zusätz­li­che Kapi­tal­an­for­de­run­gen sowie eine Begren­zung des Engagements.“

Hin­ge­wie­sen wird auch auf die Ver­sechs­fa­chung der Bilanz­sum­me von 2018 auf 2019 bei einem über­schau­ba­ren Anstieg der Mit­ar­bei­ter von 61 auf 80 und auf eine Ver­sechs­fa­chung der Pro­vi­si­ons­auf­wen­dun­gen. Allein 2019 habe die Bank 1,8 Mill. für Pro­vi­sio­nen bezahlt.

Die­ser Bericht war der Finanz­ver­wal­tung nicht bekannt.

Am 20.8. 2020 erschien in der Bör­sen­zei­tung ein fünf­spal­ti­ger gro­ßer Bericht unter der Über­schrift: „Bre­mer Green­s­ill-Bank ruft Ban­ken­auf­sicht auf den Plan  Ris­kan­te Kon­zen­tra­ti­on auf Wert­pa­pie­re aus einer Quel­le — Auch pri­va­ter Ein­la­gen­si­che­rungs­fonds alarmiert“.

Auch die­ser Bericht in einer für Anle­ger ein­schlä­gi­gen Fach­zei­tung war der Finanz­ver­wal­tung nicht bekannt.

Auch in popu­lä­re­ren Wirt­schafts­zei­tun­gen wur­de die Green­s­ill-Bank immer wie­der kri­tisch the­ma­ti­siert. Als Bei­spiel nen­nen wir den Bericht der Wirt­schafts­wo­che vom 30.10.2020, also eini­ge Tage vor der Anla­ge von 21,5 Mill. am 16.11..

Der Arti­kel erschien unter der Über­schrift: „Thys­sen­Krupp Steel  Die omi­nö­se Rol­le einer Bre­mer Pri­vat­bank beim Kaufangebot“.

Der Arti­kel beginnt mit dem Satz: „Alex­an­der Green­s­ill jon­gliert mit Finan­zie­run­gen und betreibt in Bre­men eine Pri­vat­bank, die wun­der­sam wächst.“ Neben der schon oben geschil­der­ten Gupta-Pro­ble­ma­tik wird auf zwie­lich­ti­ge und zwei­fel­haf­te Geschäf­te mit dem Schwei­zer Fonds­an­bie­ter GAM und der Credit Suis­se hingewiesen.

Auch die­ser Bericht war der Finanz­ver­wal­tung nicht bekannt.

Es stellt sich die Fra­ge, ob Finanz­vor­stand und Finanz­ver­wal­tung ihrer Pflicht nach hin­rei­chen­der Prü­fung von Boni­tät und Rating nach­ge­kom­men sind wie die Finanz­richt­li­nie es von ihnen erwartet.

3. Sicher­heit ver­sus Klumpenrisiko

In der Finanz­richt­li­nie heißt es zu den Anla­ge­zie­len und Grund­sät­zen für Geld- und Kapi­tal­an­la­gen: „Die Sicher­heit der Geld- und Kapi­tal­an­la­ge ist das vor­ran­gi­ge Anla­ge­ziel.“  (V||.2.)

Wie schon unter 2. aus­ge­führt, bestan­den zum Zeit­punkt der gro­ßen Anla­gen im Novem­ber erheb­li­che Zwei­fel an der Seriö­si­tät der rela­tiv klei­nen und nicht sehr bekann­ten Bre­mer Pri­vat­bank, die über kei­ner­lei Sys­tem­re­le­vanz verfügte.

Hin­zu kommt aber, dass am 16.11.2020 21,5 Mill. in zwei Tran­chen bei Green­s­ill inves­tiert wur­den. Zwi­schen dem Rück­zah­lungs­da­tum der Anla­ge über 10 Mill. am 16.2. 21 und der Schlie­ßung der Bank durch die BaFin am 3.3. lie­gen nur weni­ge Tage. Genau­so gut hät­te die­se Sum­me auch ver­lo­ren sein kön­nen. Dann wäre der Scha­den für die Stadt Osna­brück noch ein­mal um 10 Mill. höher gewe­sen, 24 statt 14 Mill.

Bei einer Kon­zen­tra­ti­on von Mit­teln auf ein Insti­tut spricht man von einem Klum­pen­ri­si­ko, dass jeder Anle­ger zu ver­mei­den sucht, um die Risi­ken zu reduzieren.

In der Finanz­richt­li­nie wird des­halb ein Kon­tra­hen­ten­li­mit definiert:

„Um einen über­pro­por­tio­nal hohen Anla­ge­be­stand bei ein­zel­nen Kre­dit­in­sti­tu­ten zu ver­mei­den, wird der Gesamt­an­la­ge­be­trag je Kre­dit­in­sti­tut auf maxi­mal ein Drit­tel des Gesamt­be­stan­des der Geld- und Kapi­tal­an­la­gen limi­tiert.“ (V||.4.)

Nun ist das Limit von einem Drit­tel schon rela­tiv hoch, aber es kommt natür­lich dar­auf an, ob bei einer siche­ren Bank (Spar­kas­se, Volks­bank, sys­tem­re­le­van­te Groß­bank) oder aber bei einer klei­nen Pri­vat­bank, die zudem von der Ban­ken­auf­sicht und der Ein­la­gen­si­che­rung unter­sucht wur­de, Geld ange­legt wird.

Am 16.11. bei Anla­ge der 21,5 Mill. bei Green­s­ill war die­se Sum­me auf jeden Fall deut­lich höher als ein Drit­tel der Geld- und Kapi­tal­an­la­gen (Sie­he Bericht Anla­ge- und Schul­den­ma­nage­ment 2020, Sei­ten 18–21, Finanz­aus­schuss vom 11.3.2021, nicht­öf­fent­li­cher Teil). 

Es ist gut­ach­ter­lich fest­zu­stel­len, ob die Auf­fas­sung zutref­fend ist, dass Finanz­vor­stand und Finanz­ver­wal­tung gegen die Finanz­richt­li­nie ver­sto­ßen haben.

4. 2020 wur­den zahl­rei­che Kre­di­te, dar­un­ter auch Liqui­di­täts­kre­di­te, auf­ge­nom­men. Dar­über­hin­aus wur­den im Rah­men der Kon­zer­fi­nan­zie­rung Kre­di­te von der Stadt an betei­lig­te Gesell­schaf­ten ausgegeben.

Dem stan­den zahl­rei­che Geld- und Kapi­tal­an­la­gen gegenüber.

Es stellt sich die Fra­ge, ob es mög­lich gewe­sen wäre, auf einen Teil der Kre­dit­auf­nah­men zu ver­zich­ten und mehr Kre­di­te an Töch­ter zu gewäh­ren, um dann auch weni­ger Geld- und Kapi­tal­an­la­gen täti­gen zu müs­sen. Wir bit­ten um gut­ach­ter­li­che Klärung.

5. Der Gut­ach­ter wird gebe­ten, die Finanz­richt­li­nie der Stadt Osna­brück dahin­ge­hend zu prü­fen, ob Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al gese­hen wird. Beja­hen­den­falls ersu­chen wir um kon­kre­te Vorschläge.

Wir behal­ten uns vor wei­te­re Fra­gen an den Gut­ach­ter zu stel­len, die sich auf Grund der Akten­ein­sicht oder ande­rer Erkennt­nis­se ergeben.