„Der Beschluss der Mehrheit des Rates vom März zu sicherheitspolitischen Fragen aufgrund der Eingabe des ‘Osnabrücker Signal’ war rechtswidrig. Diese damalige Position der CDU/BOB-Gruppe wurde jetzt vom Niedersächsischen Innenministerium als Kommunalaufsicht bestätigt.” Das teilte CDU-Fraktionsvorsitzender Fritz Brickwedde mit.
Die CDU/BOB-Gruppe hatte im März unter Hinweis auf Stellungnahmen des städtischen Rechtsamtes und des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages die Auffassung vertreten, dass eine sicherheitspolitische Resolution aufgrund des fehlenden örtlichen Bezuges weder beraten noch beschlossen werden dürfe. Aufgrund höchstrichterlicher Urteile sei es nach Auffassung der CDU/BOB Gruppe eindeutig, dass der Rat keine Kompetenz zur Befassung mit allgemeinpolitischen Angelegenheiten habe. Diese Rechtsauffassung habe jetzt das Niedersächsische Innenministerium auf Anfrage der CDU vollinhaltlich bestätigt.
Brickwedde: „Trotz unserer eindeutigen rechtlichen Hinweise haben SPD, Grüne, FDP, Linke und UWG/Piraten den Beschluss gefasst. Nur der Oberbürgermeister hat unsere Position unterstützt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende hat sogar behauptet, es juristisch besser zu wissen als Wissenschaftlicher Dienst und Rechtsamt. Es muss jetzt endlich Schluss sein mit allgemeinpolitischen Beschlüssen des Rates, die Angelegenheit des Bundes sind.” Osnabrück müsse seine konkreten Schularbeiten für unsere Stadt leisten und nicht immer wieder anmaßend große Appelle verabschieden, die nicht in unsere Zuständigkeit fallen, so der Fraktionsvorsitzende. Das Niedersächsische Innenministerium bestätige die Stellungnahmen der von der CDU zitierten Gutachter. Der Rat habe die Zuständigkeit der Kommune zu beachten. Die Kommunalaufsicht: „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln.” Die Gemeinde erlange nach dem Grundgesetz “nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeinpolitisches Mandat”, so das Innenministerium. Allein die Tatsache, dass die Stadt Osnabrück sich das Profil der ‘Friedensstadt’ gegeben habe, ändere nichts an den gesetzlichen Zuständigkeitsbereichen. „Fragen der Verteidigungspolitik fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes”, so die Kommunalaufsicht. Eine konkrete Betroffenheit der Stadt Osnabrück könne nicht hergeleitet werden. „Der Ratsbeschluss vom 6.3. ist vielmehr allgemeinpolitisch und fällt nicht in die Zuständigkeit des Rates der Stadt Osnabrück”, betont das Innenministerium.
Von einer Beanstandung des Beschlusses werde abgesehen, da es Ziel einer Beanstandung sei, die Ausführung rechtswidriger Beschlüsse zu verhindern. Die Stadtverwaltung habe aber bereits den Text des Ratsbeschlusses an das Bundeskanzleramt weitergegeben. Das Ziel der Beanstandung könne deswegen nicht mehr erreicht werden.