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Auch zum Ausdrucken: Fragen und Antworten Asyl 29.6.2018
Was ist erreicht worden?
Gemeinsames Ziel von CDU und CSU ist, dass diejenigen, die bereits in einem anderen Land Asyl beantragt haben, gar nicht erst in unser Land gelangen sollen und eine rasche Rückübernahme durch die zuständigen EU-Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Durch eine stärkere Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten kann dies kurzfristig gelingen mit dem Ziel, entsprechende bilaterale Abkommen zu schließen. Dies ist ein neuer Ansatz in europäischem Rahmen. Angela Merkel hat auf dem EU Gipfel der 28 Staaten am 28./29.6.2018 wichtiges erreicht: besseren Außengrenzenschutz, Unterbindung der Binnenmigration innerhalb der EU, Sammelstellen für Flüchtlinge in der EU und außerhalb der EU, finanzielle Hilfen für Herkunfts- und Transitländer.
Was haben die 28 EU-Staaten im Einzelnen am 28./29.6. 2018 beschlossen?
Was passiert bei Zurückweisungen, wenn diese nicht mit den europäischen Nachbarn abgesprochen sind?
Ungeordnete Zurückweisungen an unseren Grenzen sind nicht der richtige Weg. Wir sehen die Gefahr, dass dies zu einer Kette nationaler Alleingänge führen könnte, die weit über die Fragen von Flucht, Asyl und Migration hinausgehen. Flüchtlinge würden möglichweise nicht mehr in anderen Ländern systematisch registriert und könnten leichter weiterreisen. Wir hätten am Ende mehr Flüchtlinge als vorher, bei denen unter weitaus schwierigen Bedingungen die Zuständigkeit für deren Asylbegehren zu ermitteln wäre. Auch Rücküberstellungen können nur in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen EU-Mitgliedstaat erfolgen. Deshalb ist es so wichtig, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, gemeinsame europäische Lösungen zu finden und dort, wo dies nicht möglich ist, bilaterale Abkommen zu schließen. Nur so können wir zu mehr Ordnung in der Flüchtlingspolitik kommen. Nationale Alleingänge jedoch würden zu einer ernsten Krise des Schengen-Systems führen und letztlich das Europäische Einigungswerk in Frage stellen, für das die CDU immer gestanden hat.
Wie würden sich verschärfte Personenkontrollen an den deutschen Grenzen auf Deutschland auswirken?
Deutschland profitiert – wie auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten – vom gemeinsamen Binnenmarkt und dem freien Handel innerhalb der EU. Verschärfte Personenkontrollen würden den innereuropäischen Handel stören und das wirtschaftliche Wachstum erheblich hemmen. Längere Wartezeiten an den Grenzen würden zu höheren Kosten, Ineffizienzen, Bürokratie und somit einer schlechteren Situation für alle führen. Schätzungen gehen von Verlusten beim realen Bruttoinlandsprodukt Deutschlands von bis zu 10,79 Milliarden Euro pro Jahr aus. Für die gesamte EU wären bis zum Jahr 2025 Wachstumsverluste von 470 Milliarden Euro zu erwarten.
Welche sind die nächsten Schritte?
Grundlage der Migrationspolitik der CDU ist das gemeinsam mit der CSU vereinbarte Regelwerk zur Migration, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in allen wesentlichen Teilen Niederschlag gefunden hat. Danach sollen die Zuwanderungszahlen die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen. Dazu haben wir konkrete Maßnahmen festgelegt:
Es waren drei Jahre Zeit für eine Europäische Lösung. Warum dauert das so lange?
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Dublin-Regeln zu reformieren ist eine der schwierigsten Aufgaben in der EU überhaupt. Es sind zwar im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik verschiedene europäische Rechtsakte erlassen worden, z. B. um sicherzustellen, dass Asylsuchende überall in der EU unter gleichen Bedingungen Schutz erhalten. Jedoch gibt es in der zentralen Frage einer gerechteren Verteilung der Flüchtlinge keine nennenswerten Fortschritte. Denn einige EU-Mitgliedstaaten lehnen es kategorisch ab, Flüchtlinge aufzunehmen.
Wir sprechen uns deshalb für ein Konzept flexibler Solidarität aus. Das heißt: Bei den unterschiedlichen Aufgaben — humanitäre Hilfe, Grenzsicherung, Asylverfahren, Rückführungen, Bekämpfung von Fluchtursachen – muss nicht jeder alles machen, aber jeder muss seinen Beitrag leisten. Auch setzen wir weiterhin auf gemeinsame Asylstandards. Es kann nicht sein, dass einige EU-Mitglieder die Hauptlast tragen, nur weil ihre Sozialsysteme am großzügigsten und sie damit für Flüchtlinge besonders attraktiv sind.
Wie schützen wir unsere Grenzen Wirksam?
Wir wollen die wirksame Zurückführung von Migranten erreichen, die keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland haben. Um diese Wirksamkeit erreichen zu können, wollen wir die Rückführungen mit denjenigen Ländern, in die die Migranten zurückkehren müssen, abstimmen. Finden Zurückweisungen unabgestimmt statt, sind möglicherweise schwierige Situationen an den deutschen Grenzen abzusehen: Ausweichrouten für Migration sowie Routen über die grünen Grenzen; Schließungen und Kontrollen an allen Grenzverläufen Deutschlands – mit erheblichen Auswirkungen auf unseren Alltag, nicht nur in den grenznahen Gebieten.
Wie werden derzeit die deutschen Grenzen kontrolliert und wer wird zurückgewiesen?
Bereits seit September 2015 werden Kontrollen an der Grenze zu Österreich durchgeführt. Bereits seit September 2015 werden Kontrollen an der Grenze zu Österreich durchgeführt. Seitdem sind Flüchtlinge zurückgewiesen worden, 2017 waren es an dieser Grenze knapp über 7000 Personen, an den deutschen Grenzen insgesamt rund 12 300. Zurückgewiesen werden diejenigen, die keinen Schutz in Deutschland suchen bzw. den Wunsch auf Durchreise haben, um anderswo Asyl zu beantragen (z. B. in Schweden). Zurückweisungen an der Grenze gelten nun auch für alle Fälle von Wiedereinreisesperre und Aufenthaltsverbot. Zudem sollen diejenigen Flüchtlinge nicht wieder einreisen dürfen, die bereits in das für ihr Asylverfahren zuständige EU-Land zurückgeführt wurden.
Wie werden die Asylverfahren beschleunigt?
Für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten gibt es jetzt deutlich schnellere Asylverfahren. Besondere Einrichtungen in Deutschland bündeln an einem Ort Antragstellung, Bearbeitung und Entscheidung sowie die Einleitung der Rückführung – zur Beschleunigung der Verfahren. Diejenigen, die ihre Mitwirkung im Asylverfahren verweigern, müssen in den Einrichtungen bis zur Entscheidung bleiben. Wir haben die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung deutlich gestärkt, ein neues Kerndatensystem und einen Ankunftsnachweis zur Erfassung aller relevanten Daten in einem System eingeführt.
Was ist das Ziel der geplanten AnkER-Zentren?
Für noch schnellere und rechtssichere Asylverfahren wollen wir, dass alle relevanten Behörden in zentralen Ankunfts‑, Entscheidungs- und Rückkehreinrichtungen (AnkER-Zentren) eng zusammenarbeiten. Entscheidend ist, dass auch die zuständigen Gerichte vor Ort vertreten sind. Erst nach dem Asylverfahren und nur im Fall einer positiven Entscheidung erfolgt anschließend die Verteilung der Asylberechtigten auf Städte und Gemeinden. Zugleich kann mit Hilfe der Zentren die aktuell unbefriedigende Situation bei der Rückkehr Ausreisepflichtiger deutlich verbessert werden. Nach Ablehnung des Asylantrags können die Asylbewerber direkt aus den Zentren entweder in ihre Heimatländer zurückgeführt oder in den zuständigen EU-Mitgliedstaat rücküberstellt werden.
Wie muss der Prozess der Abschiebung verbessert werden?
Wer nicht schutzbedürftig ist und daher nicht bleiben darf, muss Deutschland wieder verlassen. Auch hier haben wir seit 2015 viel erreicht: Die Zahl der Abschiebungen in Deutschland hat sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt und 2016 weiter erhöht. Dennoch bleiben Schwierigkeiten bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber: Viele entziehen sich der Abschiebung, Ausweisdokumente fehlen, die Staatangehörigkeit ist unklar, Heimatländer haben nur wenig Interesse an der Rücknahme ihrer Staatsbürger. Und es fehlt oft am politischen Willen der Regierungen einzelner Bundesländer, die für die Abschiebungen zuständig sind. Insbesondere dort, wo der Innenminister nicht von der Union kommt. Hier müssen die Anstrengungen erheblich verstärkt werden. Auch dabei sind wir davon überzeugt, dass dies in abgestimmten, bilateralen Vereinbarungen passieren muss – damit es wirksam geschieht.
Was wurde unternommen, damit ausreisepflichtige Asylbewerber ihre Ausreise nicht vereiteln?
Wir haben durchgesetzt, dass sich Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern bis zum Abschluss ihres Verfahrens und der Rückführung in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten müssen. Konkrete Abschiebungstermine werden nicht mehr mitgeteilt. Der Gewahrsam bis zur Ausreise wurde verlängert und die Abschiebehaft erleichtert. Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen haben wir eingeschränkt. Mit einer neuen Struktur sorgen wir dafür, dass Ausreisepflichtige schnell mit den notwendigen Dokumenten für die Abschiebung ausgestattet werden können.
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Zuwanderung nach Deutschland und Europa zu verringern?
Bereits sehr viel: Seit Oktober 2015 ist u. a. mit den Asylpaketen I und II ein zeitgemäßes Asyl- und Aufenthaltsrecht geschaffen worden. Damit werden Asylverfahren geordnet und beschleunigt, Fehlanreize weitgehend abgebaut und die Möglichkeiten gestärkt, diejenigen konsequent zurückzuführen, die kein Bleiberecht haben. Alle Westbalkan-Staaten sind inzwischen als sichere Herkunftsländer eingestuft. Auch Tunesien, Algerien und Marokko sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Den Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz haben wir zunächst ausgesetzt. Inzwischen haben wir die Zahl der nachziehenden Familienangehörigen eng begrenzt. Und es sind gerade die europäisch abgestimmten Lösungen wie das EU-Türkei-Abkommen, die die Zahl der ankommenden Flüchtlinge und Migranten drastisch senken konnten. Die Situation heute ist daher eine ganz andere als 2015. Die Zahl der Flüchtlinge ist drastisch gesunken: 222 683 Personen haben 2017 in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Im Jahr 2015 waren es noch fünf Mal so viele wie 2017. Dieser Abwärtstrend hält an: auch im ersten Quartal 2018 sank die Zahl erneut um rund 16 Prozent.
Quelle: Zahlen des BMI, Zusammenstellung von der Bundeszentrale für Politische Bildung (BPB)
Wie sorgen wir dafür, dass künftig weniger illegale Migration stattfindet?
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die illegale Migration zu bekämpfen und damit zu verhindern, dass zehntausende Menschen ihr Leben in Gefahr bringen. Zu diesem Zweck sollen internationale Abkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens geschlossen werden. In Zusammenarbeit mit den internationalen Flüchtlings- und Migrationsorganisationen sollen Fluchtalternativen und Auffangmöglichkeiten vor Ort geschaffen werden. Dies kann z.B. bedeuten, Menschen, die aus den Booten der Schlepper vor dem Ertrinken gerettet werden, zurück an die nordafrikanische Küste zu bringen und sie dort in Absprache mit den betreffenden Ländern, z. B. in regionalen Aufnahmezentren, zu versorgen. Es darf nicht sein, dass es die Schlepper und Schleuser sind, die darüber entscheiden, wer nach Europa kommt.
Was wird zur Sicherung der EU-Außengrenze getan?
Frontex wurde zur Europäischen Grenz- und Küstenwache mit erweiterten Zuständigkeiten und neuen Befugnissen weiterentwickelt. Für einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen arbeitet die NATO eng mit der Türkei, Griechenland und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex zusammen. Um die Registrierung der Flüchtlinge zu verbessern hat die EU in Griechenland und in Italien zentrale Anlaufstellen und Aufnahmezentren eingerichtet
Wie kann man verhindern, dass Asylbewerber sich mehrfach registrieren?
Wir haben dazu einen einheitlichen Flüchtlingsausweis eingeführt. Bevor dieser ausgegeben wird, werden die Flüchtlinge in einem neuen Kerndatensystem genau erfasst – mit Bild und Fingerabdrücken. Seither ist eine Doppelanmeldung kaum möglich. Auf europäischer Ebene haben wir mit Eurodac ein Identifizierungssystem für den Abgleich der Fingerabdruckdaten aller Asylbewerber geschaffen. Damit kann verhindert werden, dass jemand in mehreren EU-Mitgliedstaaten Asyl beantragt.
Wie funktioniert das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei?
Mit dem Abkommen können Flüchtlinge, die illegal von der Türkei in die EU eingereist sind, dorthin zurückgebracht werden. Sie werden in der Türkei als sicherem Drittstaat aufgenommen. Zugleich können anerkannt Schutzsuchende von der Türkei direkt in die EU überführt werden. Im Gegenzug unterstützt die EU Projekte zur Unterbringung, Versorgung sowie zu Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten der etwa 3,5 Millionen syrischen Flüchtlinge. Damit erhalten die in der Türkei lebenden Flüchtlinge eine bessere Lebensperspektive, was sie von einer weiteren Flucht nach Europa abhält.
Bekommen Flüchtlinge mehr Geld als deutsche Hilfsbedürftige?
Asylbewerber bekommen deutlich weniger als Hartz-IV-Empfänger. Ziel ist es weiterhin, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen der persönliche Bedarf möglichst vollständig durch Sachleistungen gedeckt wird. Nur Anerkannte Flüchtlinge erhalten, solange sie noch keine Tätigkeit aufgenommen haben, den Hartz-IV-Regelsatz.
Wie lange bleiben die Flüchtlinge bei uns?
Eine automatische unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gibt es nicht. Das gilt insbesondere auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Subsidiäre Schutzberechtigte, denen ein ernsthafter Schaden drohen würde, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren würden, dürfen zunächst nur ein Jahr bleiben. Ihre Aufenthaltserlaubnis kann aber um zwei weitere Jahre verlängert werden. Anerkannte Flüchtlinge erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Spätestens nach drei Jahren wird geprüft, ob der Schutzgrund noch vorliegt.
Ist seit 2015 geltendes Recht nicht mehr angewendet worden?
Nein. Politisch Verfolgte genießen nach dem Grundgesetz Asylrecht. Dies ist die Konsequenz aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die Vorgehensweise an der Grenze ist seit 2015 rechtmäßig. 2015 ist für eine kurze Zeit und auch nur für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden (z. B. Flüchtlinge aus Syrien) die Praxis im sogenannten Dublin-Verfahren geändert worden. Angesichts der hohen Zahl an Asylsuchenden hatte das BAMF in diesen Fällen den sogenannten Selbsteintritt erklärt. Ein solcher Selbsteintritt ist von der Dublin-III-Verordnung ausdrücklich als Handlungsoption vorgesehen. Denn die Priorität des Dublin-Systems liegt darauf, dass ein Asylsuchender überhaupt in einem EU-Staat ein faires Asylverfahren erhält. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Vorgehen für rechtmäßig erklärt. Demgegenüber ist die Behauptung falsch, dass 2015 in einer Ausnahmesituation die Befugnis zur einseitigen Zurückweisung an der Grenze ausgesetzt worden ist. Vor 2015 gab es im Schengen-System weder Grenzkontrollen noch Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Auch wenn nach nationalem Recht einem Flüchtling mit einem Schutzersuchen die Einreise zu verweigern ist, sollte er etwa aus einem sicheren Drittstaat einreisen, hat die Dublin-III-Verordnung grundsätzlich Anwendungsvorrang. Danach prüfen die Mitgliedstaaten bei jedem Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt, welcher EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Dies ist in der Regel das Ersteinreiseland in der EU. Dabei will das Dublin-System das Hin- und Herschieben von Asylsuchenden an den Grenzen vermeiden. Vielmehr sind Asylsuchende in einem geordneten, abgestimmten Verfahren innerhalb von 6 Monaten in denjenigen EU-Staat zu überstellen, der nach den Dublin-Regeln als zuständig festgestellt worden ist. Das galt vor 2015 genauso wie heute, und auch unabhängig davon, ob ausnahmsweise zeitlich befristete Binnengrenzkontrollen eingerichtet worden sind.