„Der Oberbürgermeister ist ausschließlich Recht und Gesetz verantwortlich und keiner Partei. Außerdem hat er eine hohe demokratische Legitimation, da er von 54 % der Osnabrücker Wähler direkt bestimmt worden ist. Obwohl Oberbürgermeister Wolfgang Griesert auch gewähltes Ratsmitglied ist, gehört er keiner Fraktion an.“
Darauf hat CDU-Fraktionsvorsitzender Fritz Brickwedde in einer Erklärung hingewiesen. Im Interesse der Bürger sei es wichtig, die Unabhängigkeit des Oberbürgermeisters und des Rechtsamtes zu verteidigen.
Festzuhalten bleibe, dass der Oberbürgermeister bei der letzten Ratssitzung krankheitsbedingt abwesend gewesen sei. Das Rechtsamt habe vor der Ratssitzung im Verwaltungsausschuss ausführlich dargelegt, dass eine Entwidmung des Neumarkts als Hauptverkehrsstraße ohne Veränderung des Bebauungsplanes rechtlich nicht zulässig sei. Im Rat habe Stadtbaurat Otte eine schriftliche Erklärung des OB verlesen, der diese Einschätzung bekräftigte. Auch die CDU habe zusätzliche rechtliche Bedenken vorgetragen. Nach Einschätzung der CDU sei der von der „Regenbogenkoalition“ vorgesehene Beschluss rechtswidrig, da sowohl der Flächennutzungs- als auch der Bebauungsplan bei einer endgültigen Sperrung des Neumarkts geändert werden müsse.
Trotzdem habe die Ratsmehrheit ihren Beschluss, den Neumarkt zur Fußgängerzone zu machen, mit dem Ziel gefasst, nach dreimonatiger öffentlicher Beteiligung am 30.08. die endgültige Entscheidung über die Sperrung des Neumarkts zu fällen. „Wieviel Angst vor dem Wähler muss Rot-Grün haben, wenn man zwölf Tage vor der Kommunalwahl vollendete Tatsachen schaffen will?“, fragt die CDU. Am 11. September könnten alle Osnabrückerinnen und Osnabrücker die Kommunalwahl als Volksabstimmung über den Neumarkt nutzen.
Rechtswidriges Verhalten komme bei Rot-Grün häufiger vor, so die CDU. So hätten SPD und Grüne einen Antrag im Rat eingebracht, ohne Ausschreibung, ein wertvolles städtisches Grundstück dem Studentenwerk zu einem Niedrigpreis abzutreten. Erst aufgrund des Einspruchs des OB und des Protestes der CDU habe Rot-Grün diesen rechtswidrigen Antrag zurückgezogen. Zurecht habe dieser Versuch den Fraktionsvorsitzenden Henning und Hagedorn den Spitzbuben-Kommentar „Max und Moritz“ eingebracht.
Auch der Beschluss der rot-grün angeführten Ratsmehrheit zur baustellenbedingten Sperrung des Neumarkts ohne tatsächliche Baustelle, sei vom Gericht einkassiert worden.
Auch hier habe im Juni 2015 die CDU schon auf den rechtswidrigen Charakter des Beschlusses hingewiesen. Insofern sei der jetzige Entwidmungsbeschluss Teil einer Kette von rechtswidrigen Vorhaben nach dem Motto „Die Politik, nicht das Recht bestimmt“.
Es sei eine Unverschämtheit der „Regenbogenkoalition“ zu behaupten, das Rechtsamt habe „im Auftrag des CDU-OB zur Untermauerung seiner Position etwas zusammengeschrieben“. Tatsächlich verhalte es sich so, dass sich der OB auf der Basis einer ausführlichen Stellungnahme des Rechtsamtes seine juristische Meinung gebildet habe.
„Wenn das Rechtsamt zur Einschätzung kommt, ein Beschluss des Rates sei rechtswidrig, ist der OB verpflichtet, Einspruch einzulegen“, so die CDU.
„Auch hier irrte Herr Hagedorn, der in der letzten Ratssitzung die Behauptung aufgestellt hatte, der OB habe lediglich das Recht, die Kommunalaufsicht anzurufen.“