Wie­viel Angst vor dem Wäh­ler muss Rot-Grün haben? Kom­mu­nal­wahl am 11. Sep­tem­ber als Volks­ab­stim­mung über den Neu­markt nutzen

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„Der Ober­bür­ger­meis­ter ist aus­schließ­lich Recht und Gesetz ver­ant­wort­lich und kei­ner Par­tei. Außer­dem hat er eine hohe demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on, da er von 54 % der Osna­brü­cker Wäh­ler direkt bestimmt wor­den ist. Obwohl Ober­bür­ger­meis­ter Wolf­gang Grie­sert auch gewähl­tes Rats­mit­glied ist, gehört er kei­ner Frak­ti­on an.“
Dar­auf hat CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Fritz Brick­wed­de in einer Erklä­rung hin­ge­wie­sen. Im Inter­es­se der Bür­ger sei es wich­tig, die Unab­hän­gig­keit des Ober­bür­ger­meis­ters und des Rechts­am­tes zu verteidigen.
Fest­zu­hal­ten blei­be, dass der Ober­bür­ger­meis­ter bei der letz­ten Rats­sit­zung krank­heits­be­dingt abwe­send gewe­sen sei. Das Rechts­amt habe vor der Rats­sit­zung im Ver­wal­tungs­aus­schuss aus­führ­lich dar­ge­legt, dass eine Ent­wid­mung des Neu­markts als Haupt­ver­kehrs­stra­ße ohne Ver­än­de­rung des Bebau­ungs­pla­nes recht­lich nicht zuläs­sig sei. Im Rat habe Stadt­bau­rat Otte eine schrift­li­che Erklä­rung des OB ver­le­sen, der die­se Ein­schät­zung bekräf­tig­te. Auch die CDU habe zusätz­li­che recht­li­che Beden­ken vor­ge­tra­gen. Nach Ein­schät­zung der CDU sei der von der „Regen­bo­gen­ko­ali­ti­on“ vor­ge­se­he­ne Beschluss rechts­wid­rig, da sowohl der Flä­chen­nut­zungs- als auch der Bebau­ungs­plan bei einer end­gül­ti­gen Sper­rung des Neu­markts geän­dert wer­den müsse.
Trotz­dem habe die Rats­mehr­heit ihren Beschluss, den Neu­markt zur Fuß­gän­ger­zo­ne zu machen, mit dem Ziel gefasst, nach drei­mo­na­ti­ger öffent­li­cher Betei­li­gung am 30.08. die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung über die Sper­rung des Neu­markts zu fäl­len. „Wie­viel Angst vor dem Wäh­ler muss Rot-Grün haben, wenn man zwölf Tage vor der Kom­mu­nal­wahl voll­ende­te Tat­sa­chen schaf­fen will?“, fragt die CDU. Am 11. Sep­tem­ber könn­ten alle Osna­brü­ck­e­rin­nen und Osna­brü­cker die Kom­mu­nal­wahl als Volks­ab­stim­mung über den Neu­markt nutzen.
Rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten kom­me bei Rot-Grün häu­fi­ger vor, so die CDU. So hät­ten SPD und Grü­ne einen Antrag im Rat ein­ge­bracht, ohne Aus­schrei­bung, ein wert­vol­les städ­ti­sches Grund­stück dem Stu­den­ten­werk zu einem Nied­rig­preis abzu­tre­ten. Erst auf­grund des Ein­spruchs des OB und des Pro­tes­tes der CDU habe Rot-Grün die­sen rechts­wid­ri­gen Antrag zurück­ge­zo­gen. Zurecht habe die­ser Ver­such den Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Hen­ning und Hage­dorn den Spitz­bu­ben-Kom­men­tar „Max und Moritz“ eingebracht.
Auch der Beschluss der rot-grün ange­führ­ten Rats­mehr­heit zur bau­stel­len­be­ding­ten Sper­rung des Neu­markts ohne tat­säch­li­che Bau­stel­le, sei vom Gericht ein­kas­siert worden.
Auch hier habe im Juni 2015 die CDU schon auf den rechts­wid­ri­gen Cha­rak­ter des Beschlus­ses hin­ge­wie­sen. Inso­fern sei der jet­zi­ge Ent­wid­mungs­be­schluss Teil einer Ket­te von rechts­wid­ri­gen Vor­ha­ben nach dem Mot­to „Die Poli­tik, nicht das Recht bestimmt“.
Es sei eine Unver­schämt­heit der „Regen­bo­gen­ko­ali­ti­on“ zu behaup­ten, das Rechts­amt habe „im Auf­trag des CDU-OB zur Unter­maue­rung sei­ner Posi­ti­on etwas zusam­men­ge­schrie­ben“. Tat­säch­lich ver­hal­te es sich so, dass sich der OB auf der Basis einer aus­führ­li­chen Stel­lung­nah­me des Rechts­am­tes sei­ne juris­ti­sche Mei­nung gebil­det habe.
„Wenn das Rechts­amt zur Ein­schät­zung kommt, ein Beschluss des Rates sei rechts­wid­rig, ist der OB ver­pflich­tet, Ein­spruch ein­zu­le­gen“, so die CDU.
„Auch hier irr­te Herr Hage­dorn, der in der letz­ten Rats­sit­zung die Behaup­tung auf­ge­stellt hat­te, der OB habe ledig­lich das Recht, die Kom­mu­nal­auf­sicht anzurufen.“