Als „Klatsche und Blamage für Rotgrün” hat die CDU-Stadtratsfraktion das Gerichtsurteil zur Unrechtmäßigkeit der Neumarktsperrung für PKW bezeichnet. „Die Erzieher, Bevormunder und Oberlehrer sind in ihre Schranken verwiesen worden. Willkür und Schikane gegen Autofahrer haben jetzt ein Stopzeichen erfahren”, betonte CDU-Fraktionsvorsitzender Fritz Brickwedde.
Schon am 16. Juni 2015 hatte der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion Fritz Brickwedde im Rat der Stadt Osnabrück unter der Überschrift „Die Sperrung des Neumarkts ohne Baustelle ist Willkür” erklärt:
„Die Sperrung des Neumarkts ohne Baustelle auf dem Neumarkt, aber bei zahlreichen Baustellen an zentralen Straßen, wird zu Umwegen, Schleichwegen und Staus führen. In Folge dessen wird es zu größeren Umweltbelastungen und Klimaschäden kommen. Der Neumarkt ist nach wie vor als öffentliche Straße gewidmet. Diese Widmung begründet für jedermann ein Benutzungsrecht. Während der Bauarbeiten konnte die Benutzung eingeschränkt werden, da eine gefahrlose Benutzung nicht möglich war. Für das Aufstellen verkehrsbezogener Ge- und Verbote ist nach mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkehrszeichens, sondern die aktuelle Sach- und Rechtslage maßgeblich. Nach Ende der Bauarbeiten am Neumarkt ist die Aufstellung des Verkehrszeichens Durchfahrt verboten nicht mehr rechtmäßig. Gemäß Paragraph 45 Abs.9 Satz 2 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung z. B. der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.11.2010) Das Durchfahrtsverbot nach Beendigung der Bauarbeiten ist daher rechtswidrig. Denn niemand kann heute sagen, wann es am Neumarkt eine neue Baustelle geben wird, mit hoher Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr überhaupt nicht mehr. Jeder Verkehrsteilnehmer, der das Durchfahrtsverbot befolgen muss ohne dass eine verkehrsbehindernde Baustelle existiert, hat die Möglichkeit dieses Verkehrsschild anzufechten, ggfs. in einem Eilverfahren. Die Sperrung des Neumarkts ohne reale Baustelle ist Willkür. Der Rechtsstaat ist das Gegenteil von Willkür. Der Stadtrat aber muss dem Rechtsstaat verpflichtet sein.“
Diese Rechtsposition der CDU ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vollinhaltlich bestätigt worden. „Rotgrün ist in seine Schranken verwiesen worden. Ein Stadtrat darf nur im Rahmen von Recht und Gesetz beschließen und nicht nach ideologischen Maßstäben”, so Brickwedde. Seit neun Monaten sei das Durchfahrtsverbot für PKW unrechtmäßig gewesen. Denn auch die Stromkabelarbeiten im Fussgängerbereich, die im Herbst 2015 durchgeführt worden seien, hätten eine Sperrung nicht gerechtfertigt. Zudem seien diese Arbeiten bereits Mitte November beendet worden. Die Bauverwaltung habe aber wahrheitswidrig dem Gericht gegenüber den Eindruck erweckt, dass diese Arbeiten am Neumarkt noch andauerten.
„Das Urteil stellt einen Sieg des Bürgers gegen politische Willkür und bürokratische Macht dar. Der Bürger ist nicht ohnmächtig”, stellte Brickwedde abschließend fest.