Schwe­re Schlap­pe für Hen­ning (SPD) — Gericht bestä­tigt Posi­ti­on von Ober­bür­ger­meis­ter Griesert

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„Das Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lüne­burg, die von rot-grün betrie­be­ne Vor­kaufs­rechts­sat­zung Neu­markt für unwirk­sam zu erklä­ren, stellt eine schwe­re Nie­der­la­ge für SPD-Frak­ti­ons­chef Hen­ning und Stadt­bau­rat Otte dar”, das erklär­te CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Fritz Brickwedde.
Im Sep­tem­ber 2013 hat Hen­ning dem ehe­ma­li­gen Stadt­bau­rat und Ober­bür­ger­meis­ter­kan­di­da­ten Grie­sert schwe­re Vor­wür­fe gemacht. Er hät­te mit­tels einer Vor­kaufs­rechts­sat­zung den Kauf von drei Häu­sern an der Johan­nis­str. durch L+T ver­hin­dern kön­nen. Wört­lich hat­te Hen­ning erklärt: „Herr Grie­sert hat die Din­ge lau­fen las­sen.” Grie­sert hat­te Hen­ning damals erwi­dert, dass das Rechts­amt der Stadt die Fra­ge ein­ge­hend geprüft und ein Vor­kaufs­recht für einen Pro­jekt-Bebau­ungs­plan ver­neint habe. Unter­stüt­zung hat­te Hen­ning sei­ner­zeit durch den neu­en Stadt­bau­rat Otte erhal­ten. Er hät­te anders ent­schie­den als sein Vor­gän­ger. Die Stadt hät­te das Risi­ko ein­ge­hen sol­len, vor Gericht zu unter­lie­gen. Er sei, so Otte damals, vom Typ her eher bereit, ein Pro­zess­ri­si­ko ein­zu­ge­hen, Grie­sert offen­bar nicht.
Nun muss der Osna­brü­cker Steu­er­zah­ler die Kos­ten des Ver­fah­rens tra­gen. „Ist jemand bereit, hier­für die Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men?” fragt die CDU. Brick­wed­de: „Fest steht jetzt durch Rich­ter­spruch: Mit Vor­kaufs­rechts­sat­zun­gen kann die Stadt frem­de Grund­stü­cke nicht ohne Wei­te­res für einen Inves­tor erwer­ben, der selbst die Grund­stü­cke nicht kau­fen kann. Wolf­gang Grie­sert hat mit sei­ner Ein­schät­zung Recht behal­ten. Das Urteil des obers­ten Ver­wal­tungs­ge­rich­tes in Nie­der­sach­sen bestä­tigt, dass man Vor­kaufs­rechts­sat­zun­gen nicht mit Links machen könne.“