„Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg, die von rot-grün betriebene Vorkaufsrechtssatzung Neumarkt für unwirksam zu erklären, stellt eine schwere Niederlage für SPD-Fraktionschef Henning und Stadtbaurat Otte dar”, das erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Fritz Brickwedde.
Im September 2013 hat Henning dem ehemaligen Stadtbaurat und Oberbürgermeisterkandidaten Griesert schwere Vorwürfe gemacht. Er hätte mittels einer Vorkaufsrechtssatzung den Kauf von drei Häusern an der Johannisstr. durch L+T verhindern können. Wörtlich hatte Henning erklärt: „Herr Griesert hat die Dinge laufen lassen.” Griesert hatte Henning damals erwidert, dass das Rechtsamt der Stadt die Frage eingehend geprüft und ein Vorkaufsrecht für einen Projekt-Bebauungsplan verneint habe. Unterstützung hatte Henning seinerzeit durch den neuen Stadtbaurat Otte erhalten. Er hätte anders entschieden als sein Vorgänger. Die Stadt hätte das Risiko eingehen sollen, vor Gericht zu unterliegen. Er sei, so Otte damals, vom Typ her eher bereit, ein Prozessrisiko einzugehen, Griesert offenbar nicht.
Nun muss der Osnabrücker Steuerzahler die Kosten des Verfahrens tragen. „Ist jemand bereit, hierfür die Verantwortung zu übernehmen?” fragt die CDU. Brickwedde: „Fest steht jetzt durch Richterspruch: Mit Vorkaufsrechtssatzungen kann die Stadt fremde Grundstücke nicht ohne Weiteres für einen Investor erwerben, der selbst die Grundstücke nicht kaufen kann. Wolfgang Griesert hat mit seiner Einschätzung Recht behalten. Das Urteil des obersten Verwaltungsgerichtes in Niedersachsen bestätigt, dass man Vorkaufsrechtssatzungen nicht mit Links machen könne.“