Ver­wal­tung muss Frau­en för­dern — Frau­en­be­auf­trag­te haben noch vie­le Aufgaben

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„ Das Hand­lungs­feld der Frau­en­be­auf­trag­ten in Osna­brück muss im Sin­ne aller Frau­en klar beschrie­ben wer­den”, sagt die Osna­brü­cker Vor­sit­zen­de der Frau­en-Uni­on Ire­ne Thiel.
Frau­en haben in Nie­der­sach­sen sehr unter­schied­li­che Erfah­run­gen mit den Frau­en­be­auf­trag­ten gemacht. Dies liegt unter ande­rem dar­an, dass es kei­nen kon­kre­ten Auf­ga­ben­ka­ta­log gibt und sie unbe­fris­tet gewählt und ein­ge­stellt wer­den, d.h. ein­mal Frau­en­be­auf­trag­te immer Frauenbeauftragte. 

Die Frau­en-Uni­on in Osna­brück stellt sich vor, dass sich die Frau­en­be­auf­trag­te in ers­ter Linie auf die För­de­rung von Frau­en inner­halb der Ver­wal­tung kon­zen­trie­ren soll. Hier muss sie kurz­fris­tig agie­ren, aber auch mit­tel- und lang­fris­ti­ge Maß­nah­men ergrei­fen. In Osna­brück ist bei wei­tem die Arbeit noch nicht erle­digt und die Inter­es­sen aller Frau­en müs­sen ver­folgt wer­den. Dazu gehö­ren alle The­men, die Frau­en und Fami­li­en betref­fen, beruf­li­che Ein­stiegs­hil­fen nach der Fami­li­en­pha­se genau­so wie geziel­te För­der­maß­nah­men für Exis­tenz­grün­de­rin­nen und Orga­ni­sa­ti­on von fle­xi­bler Kin­der­be­treu­ung. Hil­fe­stel­lung für von Gewalt betrof­fe­ner Frau­en und Kin­der wird über­nom­men vom Frau­en­haus, von der Frau­en­be­ra­tungs­stel­le und vom Kinderschutzbund. 

Die Frau­en­be­auf­trag­te darf nicht der Ver­wal­tungs­re­form zum Opfer fal­len. Damit kann der Haus­halt nicht saniert wer­den. Ursprüng­lich hat der Städ­te- und Gemein­de­bund ange­regt, es zukünf­tig den Kom­mu­nen frei­zu­stel­len, ob sie Frau­en­be­auf­trag­te beschäf­ti­gen wol­len oder nicht. Die­ser Vor­schlag berück­sich­tigt nicht die in vie­len Berei­chen immer noch Benach­tei­li­gung von Frau­en. Haupt­amt­li­che Frau­en­be­auf­trag­te in den Land­krei­sen und gro­ßen Städ­ten haben noch viel zu tun. Hier soll­te die Frau­en­be­auf­trag­te erhal­ten blei­ben. Den klei­nen Städ­ten und Gemein­den in Nie­der­sach­sen soll­ten aller­dings fle­xi­ble Lösun­gen ange­bo­ten wer­den. So könn­ten die­se auch die Frau­en­in­ter­es­sen mit Halb­tags­kräf­ten oder Ehren­amt­li­chen mit Auf­wands­ent­schä­di­gung ver­fol­gen oder meh­re­re Gemein­den tei­len sich eine Frauenbeauftragte.