„ Das Handlungsfeld der Frauenbeauftragten in Osnabrück muss im Sinne aller Frauen klar beschrieben werden”, sagt die Osnabrücker Vorsitzende der Frauen-Union Irene Thiel.
Frauen haben in Niedersachsen sehr unterschiedliche Erfahrungen mit den Frauenbeauftragten gemacht. Dies liegt unter anderem daran, dass es keinen konkreten Aufgabenkatalog gibt und sie unbefristet gewählt und eingestellt werden, d.h. einmal Frauenbeauftragte immer Frauenbeauftragte.
Die Frauen-Union in Osnabrück stellt sich vor, dass sich die Frauenbeauftragte in erster Linie auf die Förderung von Frauen innerhalb der Verwaltung konzentrieren soll. Hier muss sie kurzfristig agieren, aber auch mittel- und langfristige Maßnahmen ergreifen. In Osnabrück ist bei weitem die Arbeit noch nicht erledigt und die Interessen aller Frauen müssen verfolgt werden. Dazu gehören alle Themen, die Frauen und Familien betreffen, berufliche Einstiegshilfen nach der Familienphase genauso wie gezielte Fördermaßnahmen für Existenzgründerinnen und Organisation von flexibler Kinderbetreuung. Hilfestellung für von Gewalt betroffener Frauen und Kinder wird übernommen vom Frauenhaus, von der Frauenberatungsstelle und vom Kinderschutzbund.
Die Frauenbeauftragte darf nicht der Verwaltungsreform zum Opfer fallen. Damit kann der Haushalt nicht saniert werden. Ursprünglich hat der Städte- und Gemeindebund angeregt, es zukünftig den Kommunen freizustellen, ob sie Frauenbeauftragte beschäftigen wollen oder nicht. Dieser Vorschlag berücksichtigt nicht die in vielen Bereichen immer noch Benachteiligung von Frauen. Hauptamtliche Frauenbeauftragte in den Landkreisen und großen Städten haben noch viel zu tun. Hier sollte die Frauenbeauftragte erhalten bleiben. Den kleinen Städten und Gemeinden in Niedersachsen sollten allerdings flexible Lösungen angeboten werden. So könnten diese auch die Fraueninteressen mit Halbtagskräften oder Ehrenamtlichen mit Aufwandsentschädigung verfolgen oder mehrere Gemeinden teilen sich eine Frauenbeauftragte.