Neu­er Neu­markt? Platz­cha­rak­ter zur Zeit nicht zu errei­chen-den­noch aufwerten!

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“Das Stadt­bild muß am Neu­markt deut­lich ver­bes­sert wer­den, ein Platz­cha­rak­ter wird jedoch zur Zeit nicht zu errei­chen sein.” erklär­ten der Vor­sit­zen­de der Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung der CDU (MIT) Rein­hard Alscher und sein Stell­ver­tre­ter Klaus Bart­litz. Die MIT hat sich in einem geson­der­ten Aus­schuss inten­siv mit der Pro­ble­ma­tik um Pla­nun­gen für die Neu­ge­stal­tung des Neu­mark­tes befasst. Danach lässt sich eine ganz zen­tra­le Aus­sa­ge machen: Ein zen­tra­ler Platz ist bei der Umge­stal­tung des Neu­mark­tes nicht zu errei­chen. Es besteht, bis auf weni­ge Son­der­mei­nun­gen im Bür­ger­gut­ach­ten, Einig­keit, dass der Neu­markt zen­tra­ler Kno­ten­punkt für den Bus­ver­kehr bleibt. Es ist auch unter den Befür­wor­tern der Sper­rung des Neu­mark­tes für den Indi­vi­du­al­ver­kehr unbe­strit­ten, dass neben den Fahr­spu­ren für den Bus­ver­kehr jeweils eine Fahr­spur in einer Rich­tung für Lie­fer­ver­kehr und Taxen frei blei­ben muss. Damit bleibt aber bei der Gestal­tung die­ser zen­tra­len Fra­ge die über­que­rungs­di­stanz von einer Sei­te zur ande­ren Sei­te des Neu­mark­tes genau so breit, wie sie jetzt ist. Vor­tei­le im Zusam­men­hang mit der Umge­stal­tung des Neu­mark­tes in Hin­blick auf das u.a. gesetz­te Ziel der bes­se­ren Anbin­dung bei­spiels­wei­se der Gro­ßen Stra­ße an die Johan­nis­stra­ße bzw. die gegen­über lie­gen­de Sei­te des Neu­mark­tes wird des­halb nicht erreicht. Ange­sichts des gra­vie­ren­den Ein­griffs in das Gesamt­ver­kehrs­kon­zept der Stadt Osna­brück scheint es wenig sinn­voll, den Ver­kehr hier an einem ganz zen­tra­len Punkt ein­zu­schnü­ren und sich damit in der übri­gen Ver­kehrs­füh­rung Pro­ble­me zu schaf­fen, die zumin­dest der­zeit in kei­ner Wei­se aus­ge­gli­chen wer­den kön­nen. Selbst wenn man die bei­den zusätz­li­chen Fahr­spu­ren für den Indi­vi­du­al­ver­kehr frei­ge­ben wür­de, dürf­te sich dadurch kei­nes­wegs zwangs­läu­fig eine Hal­bie­rung der Ver­kehrs­fre­quenz erge­ben, was letzt­lich zu einer Ver­schär­fung der über­que­rungs­si­tua­ti­on füh­ren wür­de, die von nie­man­dem gewollt sein dürf­te. Ist die­ses Ergeb­nis ange­sichts einer Umge­stal­tung unum­gäng­lich, soll­te man mit Rück­sicht auf die vor­be­zeich­ne­ten Gesamt­ver­kehrs­pro­ble­me in der Stadt auf die­se Maß­nah­me ver­zich­ten. Eine Mög­lich­keit für eine gestal­te­ri­sche Auf­wer­tung des Neu­mark­tes blie­be in dem Bereich zwi­schen den Stich­stra­ßen auf den Neu­markt, der Gro­ße Ham­ken­stra­ße und dem Kamp. Eine Auf­wer­tung die­ses Berei­ches wür­de auch zu einer bes­se­ren Anbin­dung der neu­en Kamp­be­bau­ung füh­ren, ist des­halb sehr wün­schens­wert. Frei­flä­chen könn­ten sich hier auch ohne Ein­grif­fe in die vor­han­de­ne Stra­ßen­füh­rung durch Rück­bau des Stadt­werke­pa­vil­lons erge­ben.
Nach Aus­kunft der Stadt­wer­ke könn­te auch bei Belas­sung der jet­zi­gen Ver­kehrs­füh­rung ein Rück­bau der Bus­stei­ge erfol­gen (kei­ne Dop­pel­fahr­spur zwi­schen den Bus­stei­gen). Es ist wei­ter eine zusätz­li­che Fuß­que­rung in Höhe des Taxi­stan­des über den Neu­en Gra­ben denk­bar. Dies wür­de neben dem Fuß­gän­ger­über­weg direkt über den Neu­markt eine deut­lich ver­bes­ser­te Anbin­dung bedeu­ten. Auch vor dem Land­ge­richt könn­te bei Bei­be­hal­tung der jet­zi­gen Ver­kehrs­füh­rung eine Redu­zie­rung der Fahr­spur zwi­schen den Bus­hal­te­stel­len Platz schaf­fen. Alle Bus­stei­ge auf dem Neu­markt müs­sen umge­stal­tet und moder­ni­siert werden,um das Stadt­bild zu ver­bes­sern.
Der Neu­markt­tun­nel soll­te mit sei­nem Nah­ver­sor­gungs­cha­rak­ter erhal­ten blei­ben. Eine par­ti­el­le Umge­stal­tung müss­te ins­be­son­de­re zu einer bes­se­ren Beleuch­tung füh­ren. Der Ein/Ausgang Johan­nis­stra­ße müss­te umge­stal­tet wer­den, um das Boll­werk direkt gegen­über der Fuß­gän­ger­über­que­rung zu besei­ti­gen. Lang­fris­tig wäre auch ein Aus­gang in angren­zen­den Gebäu­den am Neu­markt denk­bar. Eine Umge­stal­tung und Moder­ni­sie­rung der Fas­sa­de der direkt angren­zen­den Gebäu­de, soweit sie nicht bereits saniert sind, ist zur Schaf­fung einer ver­bes­ser­ten Gesamt­si­tua­ti­on unver­zicht­bar und müß­te im Ein­ver­neh­men mit den Eigen­tü­mern auf den Weg gebracht wer­den.
Durch die­se mini­ma­len Ein­grif­fe wür­de ein Höchst­maß an Funk­tio­na­li­tät in sei­ner jet­zi­gen Bedeu­tung erhal­ten. Wei­te­re Ein­schrän­kun­gen des Ver­kehrs für die Zukunft sind durch­aus denk­bar, aller­dings erst dann, wenn über ande­re Ver­kehrs­len­kungs­maß­nah­men eine Gesamt­bes­se­rung ein­ge­tre­ten ist (A 33/Weststadttunnel). Auch eine spä­te­re Tun­ne­lung des Neu­mark­tes soll­te im Auge behal­ten wer­den, soweit hier ein ver­träg­li­ches Finan­zie­rungs­kon­zept gefun­den wer­den kann. Die jetzt vor­ge­schla­ge­nen ände­rungs­maß­nah­men wür­den sich ange­sichts der knap­pen Kas­sen in den öffent­li­chen Haus­hal­ten sicher sehr viel schnel­ler rea­li­sie­ren las­sen als ande­re bis­her vor­ge­schla­ge­nen Alter­na­ti­ven, weil hier für ein Mehr­fa­ches an Auf­wand nötig wäre.