Jus­tiz­re­form soll Rea­li­tät werden

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Die Ergeb­nis­se der jüngs­ten Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz stan­den im Mit­tel­punkt einer Ver­an­stal­tung des Arbeits­krei­ses Christ­lich Demo­kra­ti­scher Juris­ten (ACDJ) der CDU Osna­brück-Stadt. Die nie­der­säch­si­sche Jus­tiz­mi­nis­te­rin Eli­sa­beth
Heis­ter-Neu­mann erläu­ter­te die umfas­sen­den Reform­vor­schlä­ge für eine fle­xi­ble­re Jus­tiz, die sich wech­seln­den Anfor­de­run­gen anpas­sen kann.

So sol­len unter ande­rem die fünf Fach­ge­richts­bar­kei­ten zu einer zivil­recht­li­chen und einer öffent­lich-recht­li­chen zusam­men­ge­fasst, der Instan­zen­weg von drei auf zwei ver­kürzt und Auf­ga­ben wie das Gerichts­voll­zie­her­we­sen pri­va­ti­siert wer­den. „Ziel ist nicht das Spa­ren um jeden Preis, aber natür­lich ist klar, dass auch der Jus­tiz künf­tig nicht mehr son­dern weni­ger Mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen“, warb die Minis­te­rin um Ver­ständ­nis. So erleich­te­re die Zusam­men­le­gung der Gerich­te den fle­xi­blen Ein­satz der Rich­ter die bis­her nicht von einer Gerichts­bar­keit zu einer ande­ren ver­setzt wer­den könn­ten. Zudem kämen klei­ne Gerich­te mit nur weni­gen Geschäfts­stel­len­be­am­ten schnell an die Gren­zen ihrer Arbeits­fä­hig­keit. Der Weg­fall einer Instanz füh­re zu schnel­le­ren Ver­fah­ren wobei dann künf­tig in der ers­ten Instanz erfah­re­ne Rich­ter ein­ge­setzt wer­den soll­ten und kei­ne jun­gen Berufs­an­fän­ger, um die Zahl der Beru­fun­gen gering zu halten. 

In der Dis­kus­si­on mit Wis­sen­schaft­lern, Rich­tern, Anwäl­ten und ange­hen­den Juris­ten
bestand Einig­keit dar­in, dass ange­sichts der bestehen­den Über­las­tung der Gerich­te Refor­men drin­gend not­wen­dig sei­en. Beden­ken wur­den gegen die Abschaf­fung des Vor­ver­fah­rens geäu­ßert, da die Ver­wal­tungs­ge­rich­te nicht auf die Bewäl­ti­gung von mas­sen­haf­ten Ein­ga­ben z. B. wegen feh­ler­haf­ter Gebüh­ren­be­schei­de ein­ge­rich­tet sei­en. Über­wie­gen­de Skep­sis bestand auch bei der The­ma­tik der rich­ter­li­chen Media­ti­on. Die Ver­tre­ter aus der Pra­xis beklag­ten dane­ben, dass die vie­len Refor­men wie der Zivil­pro­zess­ord­nung oder des Schuld­rechts ein stän­di­ges Umler­nen ver­lang­ten und kaum Zeit zum Luft­ho­len ließen. 

Der Vor­sit­zen­de des ACDJ der CDU Osna­brück, Micha­el Dittrich hob her­vor, dass sich auch die Jus­tiz den in allen Berei­chen des Gesell­schaft not­wen­di­gen Refor­men nicht ver­schlie­ßen soll­te. Der Staat müs­se sich künf­tig auf sei­ne Kern­auf­ga­ben beschrän­ken. Frei­wil­li­ges bür­ger­li­ches Enga­ge­ment könn­te auch im Bereich der Jus­tiz zur Lösung der Pro­ble­me bei­tra­gen. So könn­ten z.B. inter­es­sier­te pen­sio­nier­te Rich­ter in den Kom­mu­nen bei Baga­tell­strei­tig­kei­ten den Bür­gern ihre Hil­fe anbie­ten, um die staat­li­che Jus­tiz zu ent­las­ten. Die Minis­te­rin erklär­te, dass auch über sol­che The­men bereits nach­ge­dacht wer­de und ver­sprach, dass Anre­gun­gen aus der­Pra­xis jeder­zeit will­kom­men sei­en und im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um geprüft würden.